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Rettungssanitäter arbeiten auf rechtlich unzureichender Grundlage

Düsseldorf, 25. Oktober 2018

Die Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER fragte in der letzten Ratsversammlung, ob die Verwaltung der Landeshauptstadt Düsseldorf die rechtlich geschwächte Position von Rettungssanitätern bekannt ist, ob eine entsprechende Gesetzesänderungsinitiative angestoßen wurde und wenn nicht, wie die Verwaltung diesbezüglich zu ihrer Fürsorgepflicht steht.

Die Verwaltung antwortete, dass der beschriebene Sachverhalt bekannt wäre, durch einen Erlass des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen vom 13. Dezember 2016 eindeutig definiert worden ist und eine Gesetzesänderungsinitiative derzeit nicht bekannt wäre.

Für die Notfallsanitäter, die im Rettungsdienst der Landeshauptstadt Düsseldorf eingesetzt sind, gelten die zwischen dem Gesundheitsamt und der Feuerwehr abgestimmten Vorgaben auf Basis der Festlegungen des Ministeriums.

Die Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER wird im Hinblick darauf, dass zum 1. Januar 2014 das Berufszulassungsgesetz „Notfallsanitätergesetz“ in Kraft trat und das Berufsausübungsgesetz „Rettungsgesetz NRW“ keine genügende Regelungssicherheit bietet, überprüfen lassen, ob der Weg, den das Bundesland Thüringen im Sommer 2018 mit dem Erlass eines Rettungsdienstgesetzes gegangen ist, nicht auch in Nordrhein-Westfalen zum Schutz der Notfallsanitäter gegangen werden muss.

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