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Lärmschutzklage Angermund gegen Deutsche Bahn wird Mittwoch gerichtlich verhandelt

Düsseldorf, 28. August 2019

Am Mittwoch, dem 28. August 2019 wird vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf die Klage von Frau Wagner, Vorsitzende der Initiative Angermund, gegen die Bundesrepublik Deutschland, das Eisenbahnbundesamt, zur Verpflichtung geeigneter Lärmschutzmaßnahmen (59 dB A am Tag und 49 dB A in der Nacht) verhandelt.

Frau Wagner und die Initiative Angermund argumentieren, dass die Baumaßnahmen der letzten rund 100 Jahre (drittes und viertes Gleis, Elektrifizierung, neue Signaltechniken) nie planfestgestellt worden sind. Die Deutsche Bahn hält im Wesentlichen mit dem Argument Bestandsschutz dagegen.

Alexander Führer, stellv. Geschäftsführer der Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER: „Das Lärm kracht macht, ist hinlänglich bekannt. Es wird interessant sein, zu erfahren, wer wie argumentiert und wie dieses Gerichtsinstanz dann ihr Urteil begründet. Durfte die Deutsche Bahn im Laufe von 170 Jahren ohne Planfeststellungsverfahren von einem Gleis mit Dampflokbetrieb auf vier Gleise mit ICE 200km/h ausbauen? Ist die Deutsche Bahn, die derzeit rund 500 Züge jeden Tag rund um die Uhr durch Angermund fahren läßt nicht verpflichtet, 59 bzw. 49 dB A einzuhalten?

Und was ist zu den vom Regionalbüro Europa der Weltgesundheitsorganisation im Oktober 2018 empfohlenen, noch niedriegeren Grenzwerten für
Schienenverkehrslärm

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2 Kommentare

Fortsetzung zum Text:

Der Rest ist hier leider nicht lesbar.
Aber HIER

Guten Morgen und Entschuldigung für die verspätete Antwort:
1.) Der Richter hat die Klage und die Klagegrundlage (§5a AEG) zugelassen
2.) Das die Lärmgrenzwerte in Realität überschritten werden, erkennen Kläge, Beklagte (Eisenbahnbundesamt), Beigeladene (Deutsche Bahn) übereinstimmend an
3.) Da noch Fragen offen blieben, dürfen Kläger und Beklage in Schriftsätzen "nachliefern"

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