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Keine mündlichen Nachfragen mehr erlaubt?

Anfrage aus aktuellem Anlass in nächster Ratssitzung zu schriftlichen Antworten der Verwaltung auf schriftlich gestellte Anfragen:

Die Presse berichtete am 13. März 2021, dass es ab der kommenden Ratssitzung den Ratsmitgliedern nicht mehr möglich sein wird, zu schriftlich gestellten und schriftlich beantworteten Anfragen zwei Nachfragen mündlich zu stellen. Begründet wird dies damit, dass man die Sitzungen schneller durchführen und die Ratsmitglieder besser vor Corona-Infektionen schützen wolle.

Der Fraktionsvorsitzende der Die PARTEI-Klima-Fraktion, Ratsherr Lukas Fix, wie folgt wiedergegeben: „Es erschließt sich mir nicht, wie diese neue Maßnahme dazu beitragen soll, das Ansteckungsrisiko einzudämmen“ zweifelt er. Da alle vorher getestet werden, medizinische Masken tragen und vieles bereits in den Haupt- und Finanzausschuss verschoben wurde, sollte der Vorbeugung genüge getan sein.“

Und Ratsfrau Marina Spillner, Fraktionsvorsitzende der SPD/VOLT-Ratsfraktion äußert sich wie folgt. „Ich wünsche mir, dass wir Nachfragen direkt und mündlich stellen können. Das ist insbesondere für kleine Parteien und die Opposition allgemein wichtig. Ich sehe aber auch die Probleme mit der Pandemie,“ sagt sie. „Wir müssen die Sitzungen schnell rumkriegen.“

Gemäß der am 10. März versandten Tagesordnung zur Ratsversammlung am 18. März 2021 ist diese so kurz, wie schon seit Jahren nicht mehr, denn die Mehrheit der Ratsmitglieder hatte „sämtliche auf der Tagesordnung stehende Vorlagen - mit Ausnahme der Vorlagen zu den TOPs 4 und 8 - zur abschließenden Beschlussfassung auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert.“ (siehe Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) vom 8. März 2021).

Deshalb fragt Torsten Lemmer, Ratsherr und Geschäftsführer der Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER aus aktuellem Anlass die Verwaltung, warum nun auch die Nachfragen zu schriftlich gestellten und schriftlich beantworteten Anfragen schriftlich gestellt werden müssen, wie die Nicht-Möglichkeit von Nachfragen zu schriftlichen Antworten der Verwaltung im Ablauf einer Stadtratssitzung als geeignet, erforderlich und verhältnismäßig begründet wird und welche konkreten und detailliert benannten Voraussetzungen in Düsseldorf wann und wie lange erfüllt sein müssen, damit wenigstens Nachfragen zu schriftlichen Antworten der Verwaltung wieder möglich sind?

„In der Corona-Pandemie sind die Möglichkeiten des Stadtrats immer weiter eingeschränkt worden. Die gemäß der Geschäftsordnung des Rates für Anfragen aus aktuellem Anlass vorgesehene Zeit von 30 Minuten sowie weitere 45 Minuten für reguläre Anfragen wurde als erstes durch das schriftliche Beantworten ersetzt. Nun wird auch die Möglichkeit, mündliche Nachfragen stellen zu dürfen, durch das schriftliche Nachfragen ersetzt.

Wenn man bedenkt, dass viele Tagesordnungspunkte schon in den HFA verschoben wurden, sich alle an Abstand-, Hygine- und Maskenregelungen halten, wenn nun beim Einlass auch Corona-Schnelltests durchgeführt werden, dann muss schon fragen, was soll das jetzt auch noch!

Wenn man dann auch noch die Corona-Zahlen für Düsseldorf betrachtet, dass sich derzeit 580 von 645.923 Düsseldorfern infitiert haben, also 0,09% und leider 60 Düsseldorfer auf Normal- und 20 auf Intensivstationen behandelt werden müssen, muss gefragt werden, ob die Minuten, die für Nachfragen verbracht werden, wirklich zur Eindämmung der Corona-Infektionen in Düsseldorf beiträgt.

Ich bin wirklich sehr gespannt, wie auf diese Fragen geantwortet wird.“

Fotos: pixabay

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