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Hofgarten ist für die Stadt kein Kriminalitätsbrennpunkt

Düsseldorf, 25. September 2019

Weil die Probleme im Hofgarten seit Jahren von Bürgern immer wieder thematisiert werden, fragte die Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER die Verwaltung, was konkret die Verwaltung der Landeshauptstadt Düsseldorf angesichts dieser Zustände und Sachverhalte bis wann konkret unternehmen wird, um rücksichtslosen Besuchern des Hofgartens ebenso wirksam zu begegnen, wie Sachbeschädigungen und Straftaten im Hofgarten zu reduzieren bzw. ganz zu verhindern und die Lebensumstände der im Hofgarten lebenden Tiere zu verbessern.

Der für Recht und Ordnung zuständige Beigeordnete Christian Zaum erklärte, dass der Hofgarten „regelmäßig im Rahmen der personellen Möglichkeiten und unter Beachtung der gesamtstädtischen Einsatzlage zu unterschiedlichen Zeiten aufgesucht und kontrolliert werde.“

Zur zweiten Frage antwortete er, dass die „Polizei nach Auswertung der erfassten Straftaten für den Zeitraum eines Jahres mitteile, dass es im Hofgarten, gemessen an dessen Größe und exponierter Lage in unmittelbarer Nähe zur Altstadt zu vergleichsweise wenigen Straftaten kommt. Schwerpunkt bilden dabei Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz, welche als typische Kontrolldelikte in der Regel Ergebnis polizeilicher Maßnahmen sind. … Nach der polizeilichen Lagebeurteilung stellt sich im Ergebnis die Sicherheitslage im Hofgarten nicht besorgniserregend negativ dar. … Eine Videoüberwachung nach dem Polizeigesetz NRW wäre nach Mitteilung der Polizei nicht zu rechtfertigen und daher unzulässig, da es sich beim Hofgarten, wie bereits dargestellt, nicht um einen Kriminalitätsbrennpunkt handelt und die Tatbestandsvoraussetzungen des § 15a Polizeigesetz NRW nicht erfüllt sind.“

Zur Verbesserung der Lebensumstände der Tiere im Hofgarten wurde geantwortet, dass „eine Bewässerung der Rasenflächen ist nicht vorgesehen, da sich diese nach Trockenphasen sehr schnell regenerieren. Wildlebende Tiere sind an die Lebensbedingungen etwa in öffentlichen Parkanlagen angepasst und reagieren auf Veränderungen. Wenn wildlebende Tiere wie Gänse und Enten nicht mehr genügend Nahrung finden, weichen sie auf andere Gebiete aus und suchen im Umland nach Futterquellen. Ein solches Verhalten zeigen Wildtiere auch bei jahreszeitlich bedingten Unterschieden im Futterangebot.
Die von der Stadt gehaltenen Tiere, insgesamt 15 Schwäne und Gänse im Hofgarten, werden zusätzlich gefüttert. Sie gelten nicht als wildlebende Tiere. Zudem befinden sich drei Vogelfutterstationen im Park, die von engagierten Bürgerinnen und Bürgern gefüllt werden sowie ca. 40 Vogelhäuschen. Durch den Einbau von zusätzlichen Entenbrettern wurde den Enten und Kleinsäugern der Ein- und Ausstieg zu steilen Teichböschungen erleichtert.“
Außerdem würden die Müllbehälter dreimal wöchentlich geleert und an Wochenenden starke Vermüllungen zusätzlich beseitigt.

Claudia Krüger, Vorsitzende der Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER: „Diese Antwort ist bemerkenswert, widerspricht sich doch deutlich dem, was Besucher des Hofgartens uns mitteilen.

Es ist ja schön zu erfahren, dass der Hofgarten gemäß Definition kein Kriminalitätsbrennpunkt darstellt und nicht die Voraussetzungen des § 15a Polizeigesetz NRW erfüllt. Aber jeder Besucher, der von einem Radrowdy oder rücksichtslosen E-Roller-Fahrer angefahren, dem die Handtasche gestohlen wird oder Opfer anderer Straftaten geworden ist, empfindet die Situation anders. Auch die Tatsachen, dass vermehrt Graffitis gesprüht werden, Tierhalter ihre Hunde frei laufen lassen und sich die Lebensbedingungen der im Hofgarten lebenden Tiere seit Jahren deutlich verschlechert haben, sprechen eine andere Sprache.

Als Anwalt des Brennpunkts Hofgartens, der ihn besuchenden Menschen und den dort lebenden Tieren fühlen wir uns weiterhin verpflichtet, auf Mißstände aufmerksam zu machen.“

Fotos: Walter Hermanns

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