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Hat das Verweilverbot am Rheinufer die Ausbreitung von COVID 19 maßgeblich eingedämmt?

Die Stadtverwaltung Düsseldorf hat unter der Überschrift „Coronaschutz: Erweiterte Maskenpflicht und Verweilverbot“ in einer Pressemitteilung am 24. Februar erklärt, dass „das Maskenpflichtgebiet "Altstadt" am Rheinufer von der Dreieckswiese bis zur Rheinterrasse ausgeweitet und die Maskenpflicht täglich von 10 bis 1 Uhr verlängert wird. Ergänzend gilt an Wochenenden freitags, 15 bis 1 Uhr, sowie samstags und sonntags, je 10 bis 1 Uhr des Folgetages, im Maskenpflichtgebiet "Altstadt" - einschließlich der Erweiterung entlang des Rheins - zukünftig auch ein Verweilverbot. Zwei Allgemeinverfügungen, die die rechtliche Grundlage bilden, treten jeweils am Donnerstag, 25. Februar, in Kraft.

Damit reagierte die Landeshauptstadt Düsseldorf auf wieder ansteigende Inzidenzzahlen, einen wachsenden Anteil festgestellter Virusmutationen unter den vorhandenen Corona-Infektionen und auf zahlreiche Verstöße gegen die Abstandsregeln und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung am vergangenen sonnigen Wochenende. …“

In diesem Zusammenhang fragt die Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER in der nächsten Ratsversammlung am 29. April die Verwaltung, wie viele Bußgelder mit welchen Eurobeträgen wegen Verstößen gegen das Verweilverbot bzw. bei Verstößen gegen die Maskentragepflicht hat der OSD im Zeitraum 26. Februar bis zur Beantwortung dieser Anfrage in dem in der Pressemitteilung am 24. Februar 2021 genannten Bereich festgesetzt (bitte detailliert auflisten nach Kalendertag, Einzelfälle, Grund des Bußgelds und Gesamtbeträge in Euro bisher), in wie vielen Fällen haben die Bußgeldempfänger bisher bezahlt, Widerspruch eingelegt bzw. wurden gemahnt (bitte auch detailliert zu der Antwort zu Frage 1 antworten) und welche „Kollateralschäden“ sind der Stadtverwaltung Düsseldorf in Folge der erweiterten Maskenpflicht und des Verweilverbots in dem in der Pressemitteilung am 24. Februar 2021 genannten Bereich bekannt geworden , weil z.B. gastronomische Betrieben, die nun ihr Außer-Haus-Angebot nicht mehr aufrecht erhalten konnten, nunmehr ihre Schließzeiten weiter ausdehnen mussten (bitte detailliert auflisten)?

Torsten Lemmer, Ratsherr und Geschäftsführer der Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER: „Das Verweilverbot am Rheinufer galt an drei Wochenenden und wurde nicht verlängert. Ein Gericht hatte entschieden, dass es geeignet, erforderlich und angemessen war.

Mit unserer Anfrage wollen wir Zahlen, Daten und Fakten erfahren.

Laut RKI und Stadtverwaltung Düsseldorf waren bis zum 24. Februar 2021 insgesamt 16.938 Düsseldorfer an COVID 19 erkrankt, 270 verstorben und die 7-Tages-Inzidenz lag bei 57,4.

Eine Woche später, am 3. März waren es 17.258 Düsseldorfer, 282 Verstorbene und die 7-Tages-Inzidenz lag bei 51,9.

Noch eine Woche weiter, am 10. März waren es 17.551 Düsseldorfer, 290 Verstorbene und die 7-Tages-Inzidenz lag bei 50,8.

Und am 17. März, nach Ende des Verweilverbots waren es 17.928 Düsseldorfer, 300 Verstorbene und die 7-Tages-Inzidenz lag bei 61,6.

Hat das Verweilverbot am Rheinufer die Ausbreitung von COVID 19 in Düsseldorf massgeblich eingedämmt? Wo haben sich die Menschen, die dort nicht verweilen durften, sich dann aufgehalten? Hier gibt es noch Vieles zu Hinterfragen und zu Durchdenken.“

Fotos: © Landeshauptstadt Düsseldorf_Amt für Kommunikation

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