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Enttäuschend: Düsseldorf setzt weiterhin lärmende und krankmachende Laubbläser ein

  • Person mit einem tragbaren Laubbläser__Quelle wikipedia CBaile19
  • hochgeladen von Alexander Führer

Düsseldorf, 12. Januar 2019

In der Sitzung des Umweltausschusses am 10. Januar 2019 fragte die Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER, wie die Verwaltung die Auswirkungen von Laubbläsern beurteilt, ob Laubbläser von städtischen Mitarbeitern bzw. durch Firmen, die im Auftrag der Stadt tätig sind, in Düsseldorf zum Einsatz gebracht werden und welche Voraussetzungen müssten gegeben sein, damit die Verwaltung den Einsatz von Laubbläsern im Stadtgebiet verhindert, auch durch Privatpersonen, oder zumindest einschränkt.

Die Verwaltung zog sich auf den gesetzlichen Standpunkt der 32. BImSchV (Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, auch „Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung“) zurück, dass Laubbläser in Wohngebieten an Werktagen von 9 bis 13 und 15 bis 17Uhr eingesetzt werden dürfen. Daran würde sich die Stadt, die von ihr beauftragten Firmen und Privatpersonen halten bzw. zu halten haben. Deshalb wären Ein- oder Beschränkungen nicht möglich.

Um Kleinlebewesen nicht zu beeinträchtigen oder Schädlingsbefall durch die Kastanienminiermotte zu verhindern, sollen die Flächen, die von Laub befreit werden sollen (Straßen-, Wege- und Rasenflächen) im Herbst zügig bearbeitet werden.

Claudia Krüger, Fraktionsvorsitzende der Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER:
„Diese Antwort ist enttäuschend. Früher gab es 42 städtische Bedienstete, die mit Besen und Rechen das Laub einsammelten und entsorgten. Jetzt werden lärmende und krankmachende Laubbläser eingesetzt und dadurch Mikroben, Pilze, Unrat und Tierkot fein in der Luft verteilt. Das schadet Mensch, Tier und Umwelt. Das müsste nicht sein.“

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