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Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Oberbürgermeister eingereicht

17. November 2020

Am 23. September 2020 stellte Ratsfrau Claudia Krüger für die Ratsversammlung am 8. Oktober 2020 eine Anfrage zu den auf 8.100 Quadratmetern geplanten Baumfällungen östlich des Flughafens Düsseldorf.

Diese Anfrage wurde am 8. Oktober von der Verwaltung schriftlich beantwortet. Der zu diesem Zeitpunkt im Amt tätige Oberbürgermeister Thomas Geisel ließ eine Nachfrage der Ratsfrau nicht zu und verwies sie diesbezüglich auf die nächste Ratsversammlung.

Am 5. November 2020, also in der nächsten Ratsversammlung, wollte Ratsfrau Krüger diese Nachfrage stellen. Der nun im Amt tätige Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller ließ diese jedoch wieder nicht zu.

„Da mir als Mitglied des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf hier nun wiederholt das Recht einer Nachfrage verwehrt wurde, habe ich bei der Bezirksregierung Düsseldorf eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht.

Hinweise darauf, dass man sich im Ältestenrat darauf verständigt habe, während der Corona-Pandemie Anfragen ausschließlich schriftlich beantworten zu wollen, ziehen nicht. Der Ältestenrat ist kein demokratisch legitimiertes Beschlussgremium. Dieser kann nicht die in der Geschäftsordnung geltenden Anfragerechte der Ratsmitglieder so massiv beschränken.

Ich bestehe darauf, dass ab sofort der Tagesordnungspunkt Anfragen wieder zwingend mit auf die Tagesordnung genommen wird und den Ratsmitgliedern Gelegenheit gegeben wird, ihre Anfragen gemäß der Geschäftsordnung des Rates zu erläutern. Dies hat losgelöst von der Frage, wie sich der Ältestenrat vor der Ratssitzung dazu äußert, zu erfolgen.

Außerdem ist meine Zusatzfrage, welche noch aus der Ratssitzung vom 8.10.2020 resultiert, zwingend in der Sitzung am 5.12.2020 zuzulassen.“

Foto: pixabay

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