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Anfragen zum Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege und zur StadtLandBahn GbR

Düsseldorf, 5. April 2020

Zur Ratsversammlung am 26. März 2020 hat die Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER unterschiedlichste Anfragen an die Verwaltung gestellt. Da wegen COVID-19 derzeit keinerlei politischen Sitzungen stattfinden, hat der Oberbürgermeister mitgeteilt, dass die Anfragen seitens der Verwaltung schriftlich beantwortet werden.

Die Stadtverwaltung Düsseldorf informierte in der Pressemitteilung vom 28. Februar 2020 darüber, dass das „Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege im Bauaufsichtsamt ab Montag, 2. März, aus dienstorganisatorischen Gründen vorübergehend nur eingeschränkt erreichbar ist. Die telefonischen Sprechzeiten, die in der Regel montags von 14 bis 15 Uhr und donnerstags von 9 bis 10 Uhr angeboten werden, müssen bis auf Weiteres entfallen. Kundinnen und Kunden werden gebeten, sich mit ihrem Anliegen per E-Mail an denkmalschutz@duesseldorf.dean die Denkmalbehörde zu wenden.

Terminanfragen, denkmalrechtliche Anträge und sonstige Anliegen werden in der Reihenfolge des Eingangs und der Dringlichkeit - wie beispielsweise bei laufenden Baustellen oder Gefahr in Verzug - bearbeitet. Aufgrund von personellen Ausfällen können längere Bearbeitungszeiten leider nicht ausgeschlossen werden.“

Da dieses Thema seitens der Verwaltung auch in der Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses am 5. März leider nicht angesprochen wurde, fragen wir, welche Gründe dazu führten, dass das Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege im Bauaufsichtsamt seit Montag dem 2. März 2020 nur eingeschränkt erreichbar ist, was die Stadtverwaltung Düsseldorf im Vorfeld des 2. März 2020 unternommen hat, damit es nicht zur eingeschränkten Erreichbarkeit kommen musste bzw. was die Stadtverwaltung Düsseldorf seit dem 2. März 2020 unternommen hat, um die uneingeschränkte Erreichbarkeit des Instituts für Denkmalschutz und Denkmalpflege im Bauaufsichtsamt schnellstmöglich wiederherzustellen.

Am 23. Februar 2015 wurde die StadtLandBahn GbR von der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt, um die Projektsteuerung und fachliche Beratung als „BackOffice“ bei der Ermittlung, Koordintion und Vertretung der städtischen Interessen gegenüber dem RRX-Vorhabenträger DB AG und insbesondere die Vor- und Nachbereitung der Arbeitskreissitzungen sowie die eisenbahntechnische Fachberatung bezogen auf Schallschutz, Bahnhofsumbauten, etc. zu leisten. Da StadtLandBahn GbR noch immer für die Stadt Düsseldorf tätig ist, ist davon auszugehen, dass die Verträge seit Juli 2016 mehrfach verlängert worden sind.

Deshalb fragen wir, wie sich Art und Umfang der Beauftragungen von StadtLandBahn GbR seit 2015 dargestellt, verändert, erweitert haben (Auftragsgegenstände; Machbarkeitsstudien; auch erweiterete Umgebungen von Bahnhöfen oder S-Bahn-Haltepunkten; etc.), welche Rechnungen auf Grundlage der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen, der HOAI und möglicher weiterer/anderer Begründungen/Grundlagen im Zeitraum 2015 bis heute von StadtLandBahn GbR der Landeshauptstadt Düsseldorf gestellt und bezahlt wurden und bis wann läuft der aktuelle Nachtrag der Beauftragung mit welchem Auftragsgegenstand.

Ratsherr Dr. Ulrich Wlecke, Fraktion Tierschutz FREIE WÄHLER: „Es ist für uns sehr befremdlich, aus der Presse zu erfahren, dass ein Institut aus dienstorganisatorischen Gründen vorübergehend nur eingeschränkt erreichbar ist bzw., dass ein externes Beratungsbüro seit mittlerweile über fünf Jahren die Stadt begleitet und mittlerweile wohl weitere Aufgabenfelder bearbeitet, ohne dass Politik darüber je informiert wurde.

Neben COVID-19 und vielen weiteren, sehr sehr wichtigen Dingen, die abgearbeitet werden müssen, müssen wir in Verantwortung gegenüber den Düsseldorfer Steuerzahlern auch hier hinschauen und nachfragen.“

Fotos: (c) duesseldorf.de und pixabay

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