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Anfrage zur Lärmsanierung der Deutschen Bahn in Düsseldorf

Düsseldorf, 25. November 2019

In der Broschüre „Lärmsanierungsprogramm des Bundes für Nordrhein-Westfalen“ weist die Deutsche Bahn Netz darauf hin, dass bis Juni 2018 insgesamt 323 Teilprojekte mit 1.164 km Streckenlänge lärmsaniert worden sind.

In dieser Broschüre ist zu lesen, dass am Knoten Düsseldorf 12,2 km Streckenlänge schalltechnisch untersucht werden.

Außerdem wird mitgeteilt dass folgende Ortsdurchfahrten bereits vollständig lärmsaniert sind:
Düsseldorf-Benrath, 1,0 km, passiv
Düsseldorf-Eller, 1,5 km, passiv
Düsseldorf-Garath, 1,7 km, passiv
Düsseldorf (ohne weitere Angabe), 4,9 km, passiv
Düsseldorf (ohne weitere Angabe), 0,7 km, Lärmvorsorge
Düsseldorf (ohne weitere Angabe), 1,2 km, Lärmvorsorge
Düsseldorf-Hassels Reisholz, 1,7 km, Lärmvorsorge
Düsseldorf-Angermund, 1,3 km, Lärmvorsorge
Düsseldorf-Eller, 1,6 km, SSW / passiv (Schallschutzwand)
Düsseldorf-Grafenberg, 2,0 km, SSW / passiv
Düsseldorf-Kalkum, 0,5 km, Lärmvorsorge
Düsseldorf-Rath, 1,1 km, passiv

In diesem Zusammenhang fragt die Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER die Verwaltung in der nächsten Ratssitzung, wann erfolgte die schalltechnische Untersuchung am Knoten Düsseldorf, wann und auf welche Arten und Weisen genau wurden die 12 Ortsdurchfahrten vollständig lärmsaniert und was konkret haben die Deutsche Bahn und die Verwaltung der Landeshauptstadt Düsseldorf seit dem konkret getan, um die Lärmsanierungsarbeitsergebnisse in ihrer gewollten bzw. versprochenen Wirksamkeit zum Schutz der Anwohner an den Bahngleisen zu überprüfen, zu erhalten und ggf. sogar dem Stand der sich weiterentwickelnden Technik zu verbessern.

Chomicha El Fassi, Vorsitzende der Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER: „Wir waren sehr überrascht, als wir all das in der Bahnbroschüre gelesen haben. Lärmsanierungen beruhen auf tatsächlich festgestellten Lärmbelastungen, werden vom Betreiber der Verkehrswege jedoch nach Kassenlage ausschließlich freiwillig beauftragt. Die Betroffenen können die Lärmsanierung grundsätzlich nicht einklagen.

Die Lärmsanierung wird oftmals durch den Bau von Lärmschutzwänden oder dem Einbau von Schallschutzfenstern realisiert.

Wenn man bedenkt, dass die Wirksamkeit von Lärmschutzwänden z.B. durch ihre Höhe, Konzeption, Abstand zum Emmissions- bzw. Immissionsort, der Frequenz des Schalls und einer möglichen Krümmung der Wand beeinflußt werden, stellt sich hier die Frage nach der nachhaltigen Wirksamkeit und der realen Verbesserung für die Düsseldorfer Bürger, die hinter den Lärmschutzwänden wohnen.

Und bei den Schallschutzfenstern muss man bedenken, dass man nur solange geschützt ist, wie man seine Wohnung geschlossen hält und nicht verläßt. Wer lüftet oder auf dem Balkon sitzt, ist dem Lärm weiterhin vollständig ungeschützt ausgesetzt.

Deshalb, weil diese „Lösungen“ das Lärmproblem nicht wirklich lösen, deshalb setzt sich die Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER für Einhausungen, Tieferlegungen und Tunnel ein.“

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