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Anfrage zu Schwimmbad-Wiedereröffnungen

Von Mai bis zur Schließung der Schwimmbäder im September 2020 mussten Personen, die in Düsseldorf ein Hallen- oder Freibad besuchen wollten, sich vorher auf der Website der Bädergesellschaft für die gewünschte Schwimmzeit registrieren. Dazu mussten Name, Anschrift und ein E-Mail-Adresse angegeben werden. Dem Kunden wurden dann eine Bestätigungs-Mail mit einer Reservierungsnummer übersandt, denn ohne diese Nummer erfolgte kein Einlass. Außerdem wurde bei der Eingangskontrolle registriert, ob sich der Angemeldete auch tatsächlich zu dieser Zeit im Schwimmbad aufhielt.

Dies alles diente dazu, dass das Hygienekonzept auch durch die tatsächliche Anzahl der Schwimmgäste funktionieren konnte, eine möglicherweise notwendige Kontaktrückverfolgung mühelos möglich wäre und, da auch Schwimmbäder in anderen Städten ebenso verfolgten, festgestellt wurde, dass es in Folge eines Schwimmbadbesuches nirgendwo zu Corona-Infektionen gekommen ist.

Deshalb fragt Ratsfrau Claudia Krüger, Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER, in der nächsten Ratssitzung die Verwaltung, musste in Düsseldorf bisher auch nur in einem Fall nach einem Schwimmbadbesuch eine Kontaktrückverfolgung durchgeführt werden, wenn Ja, hat diese Person mit an ziemlicher Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mindestens einen weiteren Badegast angesteckt und in welchen anderen Städten mussten nach einem Schwimmbadbesuch Kontaktrückverfolgungen durchgeführt werden?

„Auf die Antworten bin ich sehr gespannt. Wenn die im Internet zu findenden Aussagen richtig sind, dass COVID 19 bisher nicht durch Schwimmbadbesuche verbreitet wurde, stellt sich doch die Frage, warum die Hallen- und Freibäder in Düsseldorf nicht endlich wieder geöffnet werden“, erklärt Ratsfrau Claudia Krüger.

Foto: (c) baeder-duesseldorf.de

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