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E-Roller-Vermieter abgemahnt

  • Wer einen E-Scooter mietet, lässt sich auf rechtlich bedenkliche Vertragsbedingungen ein.
  • Foto: © Solveig Grewe / mid / trd mobil
  • hochgeladen von Heinz Stanelle

TRD Pressedienst Blog News Podcast Portal

(TRD/MID) Menschlich verständlich, aber im Geschäftsleben definitiv nicht seriös: Die Anbieter von E-Scootern versuchen laut Expertenmeinung auf rechtlich kritische Weise, Haftungsrisiken und Verantwortung auf ihre Kunden abzuwälzen. So das Ergebnis einer aktuellen Überprüfung der Nutzungsbedingungen von fünf Verleihfirmen.


Unzulässige Haftungsregeln

Dabei stellte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bei allen Anbietern zum Teil gravierende Verstöße wie unzulässige Haftungsregelungen und die Abwälzung von Wartungs- und Inspektionspflichten auf die Kunden festgestellt. Der vzbv hat die Firmen Jump Bicycles, Circ, Lime, Tier Mobility und VOI Technology Switzerland inzwischen abgemahnt.

„Die Anbieter von E-Scootern haben verbraucherfeindliche Nutzungsbedingungen formuliert. So sollen Kunden mitunter für Schäden aufkommen, die sie nicht verschuldet haben“, so vzbv-Rechtsreferentin Kerstin Hoppe. Zudem würden die Anbieter oft jede Verantwortung für den Zustand der E-Roller ablehnen und wollten nicht einmal garantieren, dass der Vermietungsservice funktioniere.

Die Verbraucherschützer bezeichnen das Ergebnis ihrer Überprüfungsaktion als „wenig schmeichelhaft für die junge Branche“: Insgesamt 85 Klauseln sind nach ihrer Auffassung unzulässig.

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