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Da kommt keiner dran vorbei . . .

. . . Der eine eher und der andere später.

Ein Testament aufsetzen - daran haben bestimmt schon mal die meisten gedacht - wer erbt was?
Woran wahrscheinlich noch weniger gedacht haben . . . auch Schulden kann man vererben.

Aber hat schon mal jemand dran gedacht, das es auch einen digitalen Nachlass gibt? E-Mail-Konten, Accounts, online-Banking, und verschiedene andere Plattformen deren Zugang bislang nur der Inhaber hatte.

Nur mal so als Beispiel:
Die Eltern eines Mädchens mußten bis zum Bundesgerichtshof klagen um Zugang zum 'gesperrten' Konto ihrer Tochter zu bekommen. Sie erhofften sich dadurch Hinweise zum Tod ihrer Tochter. In der Urteilsverkündung (Az. III ZR 183/17) wurde festgestellt, dass es keinen Grund gäbe ein digitales Erbe anders zu behandeln als ein sächliches. Facebook mußte den Eltern letztendlich (nach über 5 Jahren) Zugang zum gesperrten Konto gewähren.
'Viel Wind' um eine normale Erbsache.

ChannelPartner hat für diesen Fall ein paar Tipps zusammengestellt, die sie sich im Ratgeber von CP anschauen können.

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2 Kommentare

Ein interessantes Thema Ede,danke für den Link !

>"dass es keinen Grund gäbe ein digitales Erbe anders zu behandeln als ein sächliches."< Sehe ich auch so! Und Testament haben wir alle gemacht!

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