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Auch Verse und Gedichte unterliegen dem Urheberrecht!

Oh, für meinen Beitrag würden sich ein paar Zeilen aus dem Gedicht oder einem Liedtext gut machen, die passen da richtig dazu. Also gesagt, getan. Abgeschrieben (oder Strg+C und Strg+V) in meinen Artikel eingebaut, Anführungszeichen verwendet - man will das ja als Zitat verwenden, und noch den Dichter bzw. den Verfasser daruntergeschrieben - damit ist allen Recht getan.

o d e r ?

Im Prinzip JA - aber nur dann, wenn der Urheber schon mindestens 70 Jahre tot ist!
Kaum zu glauben - aber es ist wirklich so. Nicht nur für Fotos gilt das Urheberrecht (in Bezug auf eine Veröffentlichung) sondern es gilt auch für das geschriebene Wort!
Wer kennt nicht den Roman "Emil und die Detektive" (1929) von Erich Kästner († 29. Juli 1974), wer daraus was 'abschreiben' wollte, muss bis 2044 warten erst dann wird das Werk gemeinfrei und es ist nicht mehr die Genehmigung der Erben erforderlich. Das gleiche gilt auch für seine Verse. Ich möchte da besonders auf den 'Streitfall des Tages' Wenn ein Kästner-Zitat Hunderte Euro kostet hinweisen.
Auch die Erben Karl Valentins († 9. Februar 1948), der nicht nur durch seinen Wortwitz berühmt wurde, haben schon manche Abmahnung verschickt. Allerdings, wie auch bei Erich Kästner, nur schon ein paar Jahre früher, nämlich ab 2019 werden seine Werke gemeinfrei. Urheberrechtliche Hinweise zu seinen Werken finden Sie z.B. auf dem Internetauftritt seiner Erben.
Fraglich ist, sicher nicht nur für mich, ob ein paar aneinandergereihte Wörter, ein Spruch oder ähnliches gleich ein urheberrechtliches Problem darstellen. Wer sagt denn nicht, dass Herr Valentin nicht auch schon Sprüche von anderen Autoren verwendet hat (damals hat bloß keiner darauf geachtet)? Mein Opa hat auch schon Sprüche draufgehabt, und der hatte ein paar Jahre früher gelebt. Sicher kann man alles und immer ÜBERTREIBEN.

Liebe Leser, achten Sie also bitte darauf, dass Ihre Kinder dem Weihn8smann nur gemeinfreie Verse aufsagen, vielleicht hat ja der rote Gesell schon ein paar Blankoabmahnungen im Sack stecken.

Übrigens, Herr von Goethe ist schon 180 Jahre tot, deswegen mußte ich auch niemanden fragen ob ich den Vers aus "Prolog im Himmel" verwenden darf.

Und hier noch ein interessanter Beitrag von ARD Plusminus - "Warnung vor Marions Kochbuch". Sehr empfehlenswert anzuschauen.

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9 Kommentare

@Joachim, im Prinzip gebe ich Dir ja Recht! Aber man kann halt auch ganz schnell was verkehrt machen!
@Walter, auch Dir gebe ich recht! Ich fürchte aber, es läßt sich kaum vermeiden ( außer, wenn wir wirklich NICHTS mehr zitieren, sondern wirklich nur noch nachweislich eigene Formulierungen verwenden! ), daß wir in eine "Zitatenfalle" tappen!

Es ist schon ein wenig erstaunlich, dass sich Leute einerseits über Plagiate in Doktorarbeiten aufregen und darüber herziehen, obwohl sie noch nie den Wissenschaftsbetrieb von innen kennengelernt haben, andererseits meinen, sie selbst könnten fremdes geistiges (und dazu gehört auch künstlerisches) Eigentum im Netz beliebig nutzen. Für eine solche Nutzung und ihre Grenzen gilt grundsätzlich dasselbe wie für das Zitieren in wissenschaftlichen Werken.

Das Grundrecht an geistigem Eigentum hat mit "Demokratie" und "Wahlen" nichts zu tun. Es galt in Deutschland auch bereits zu diktatorischen Zeiten - ganz ähnlich übrigens wie in anderen Ländern (wenngleich mit fremden Recht nicht ganz und gar deckungsgleich).

Weiterhin ist für die Länge eines Zitats aus fremder Schöpfung auch seine Verwendung maßgeblich. Was ich privat nutze - etwa beim Aufsagen eines Weihnachtsgedichts im Familienkreis - ist anders zu beurteilen als seine Nutzung im öffentlichen Raum. Ein modernes Weihnachtsgedicht dürfte ich beispielsweise ohne Genehmigung des Autors/der Autorin bei MH nicht in voller Länge zitieren. Ich dürfte aber eine bekannte - vor allem unvollständige - Zeile daraus auch im Portal nutzen, wenn ich sie als Bezugs- oder Erinnerungspunkt in meinen eigenen Text einbauen möchte und die Quelle nenne.

Eine MH-Autorin, die sich neulich heiß sehnend ein Gedicht über sich wünschte, hat einmal ein komplettes Gedicht von mir in einer ihrer Weihnachtsbroschüren verwendet, ohne um Erlaubnis zu fragen. Wäre das eine Klage wert gewesen? Sicher nicht, denn die Broschüre war nicht für den öffentlichen Raum bestimmt sondern war lediglich einem engen Bekanntenkreis zugänglich.

Und, liebe Mit-User/innen auf MH, keine Sorge, was von Vater oder Opa im familiären Kreis mündlich geäußert wird, ist nicht als geistiges Eigentum geschützt, denn es bildet keine belegbare zitierfähige Quelle. Vieles wird auf diese Weise über Generationen weitergegeben. Die exakte Herkunft gerät in Vergessenheit und solche allgemein bekannten Sprüche sind (oft mit der Zeit in vielen Abwandlungen) zum Volksgut geworden.

eine andere Überlegung:
da ich in der „goldenen Jugendzeit“ Kästner, Tucholsky & Co. regelrecht „verschlungen“ habe… viele Sätze daraus in Privatbriefen verwendet habe… sind diese Schriftsteller quasi in meinen „Sprachschatz“ eingeflossen………….
Oft weiß ich doch gar nicht, daß ich zitiere, bei meinem „fotografischen Gedächtnis“ weiß ich halt vieles auswendig, brauche kein „Netz“ dazu ….. wenn das auch strafbar ist,
na dann: „Gut Nacht“ ;-))

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