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16 Kommentare

Unterlagen aus dem "geheimen" Bereich (Beispiel: BND) kann der Rechnungshof nur pauschal begutachten. Doch tritt in dem Fall der zuständige Parlamentsausschuss ein, der natürlich auch Einzelheiten prüfen kann.

  • Gelöschter Nutzer am 13.03.2020 um 10:45
Gelöschter Kommentar

Ob Rechts, ob Links, es geht in der Diskussion immer um die Extremisten. Dass Extremisten auch zu extremen Maßnahmen bereit sind, zumindest über sie nachdenken und sie in einem unkontrollierten Moment auch äußern, wie wir sehen, ist nichts Neues.

Nun können die Rechten und die Linken natürlich mit Fingern aufeinander zeigen und sich einerseits Auschwitz und andererseits die Mauermorde und Genickschüsse um die Ohren schlagen. So verurteilenswürdig diese Maßnahmen aus der Vergangenheit auch waren, zu beurteilen ist das Heutige. Wer also meint, weiterhin an seiner Extremistenmeinung festhalten zu müssen - egal ob im rechten oder linken Lager - , wer heute noch bestreitet, dass ein Unrechtsstaat ein Unrechtsstaat war, wer von unserem Land als "Euer angeblicher Rechtsstaat" schwafelt, ist ein Gestriger und kann keine Anerkennung für seine Richtung reklamieren.

Solange die Partei auf der Rechten und die Partei auf der Linken entsprechende Typen in ihren Reihen nicht verurteilen, sich vom Extremismus nicht lossagen, werden sie "den Stempel" und den beißenden Geruch nicht loswerden. Da können sie noch so jammern und um Schönwetter bitten.

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