Endlich - neue Lärmschutzverordnung

"Lärmschutz ist ein wichtiger Bestandteil des Umweltschutzes. Unter Lärmschutz werden alle Maßnahmen verstanden, die eine Minderung der vorhandenen Lärmimmissionen zur Folge haben. Diese können sowohl technischer (aktiv an der Schallquelle, passiv am Immissionsort) als auch organisatorischer Art sein."

Das Landesverwaltungsamt Weimar und das Landratsamt Weimarer Land haben aus diesem Grund eine neue, den Erfordernissen angepasste, Lärmschutzverordnung auf den Weg gebracht.

Der §7 Abs. 1 (Betrieb in Wohngebieten)
. . . Geräte und Maschinen nach dem Anhang dürfen an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr gar nicht sowie an Werktagen auch in der Zeit von 07.00 Uhr bis 09.00 Uhr, von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr nicht betrieben werden . . .

wurde dahingehend geändert, das in verkehrsberuhigten Bereichen (StVO: Zeichen 325.1 sowie 274.1) Geräte und Maschinen (im Anhang der VO als Rasenmäher [mit Ausnahme von land- und forstwirtschaftlichen Geräten sowie Mehrzweckgeräten, deren Hauptantrieb eine installierte Leistung von mehr als 20 kW aufweisen] aufgeführt) ab sofort nur noch

werktags in der Zeit von 09.00 bis 13.00 Uhr

betrieben werden dürfen.

Die geänderte Lärmschutzverordnung tritt ab sofort in Kraft.

Landesverwaltungsamt Weimar

Verstöße gegen die Verordnung sind eine Ordnungswidrigkeit und werden mit Bußgeld bestraft.

Bürgerreporter:in:

  e:Due aus Weimar (TH)

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