Einbürgerungsfeier Schwerin

4. Mai 2017
17:00 Uhr
Rathaus , 19055 Schwerin
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Zu Einbürgerungsfeier lädt die Landeshauptstadt Schwerin die Abgeordneten aller Fraktionen in den Demmlersaal des Schweriner Rathauses ein. Der Grund, einige Bügerinnen und Bürger der Stadt Schwerin haben, die deutsche Staatsangehörigkeit erworden.

Was ist eine Einbürgerung überhaupt?

Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin oder Ausländer. Sie erfolgt auf Antrag und wird durch Aushändigung einer Einbürgerungsurkunde vollzogen.
Ab dem 01.01.2005 ist die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt.

Dies scheint nicht ganz einfach zu sein, wie man einer Webseite der Landeshauptstadt entnehmen kann.

Einbürgerung

Zum Beispiel müssen einige Vorasussetzungen erfüllt sein.

Welche Voraussetzungen müssen bei einer Anspruchseinbürgerung erfüllt werden?

Für einen Anspruch auf Einbürgerung muss der Antragsteller über einen 8-jährigen rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthalt verfügen.
Er muss
- den erforderlichen Aufenthaltsstatus nachweisen
- den Lebensunterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit sichern (keine Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch)
- die bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben oder verlieren
- unbescholten sein, außer Betracht bleiben Bagatelldelikte
- über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen
- eine Erklärung abgeben, dass er keine verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt oder verfolgt hat
- ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung ablegen

Welche Unterlagen sind vom Antragsteller vorzulegen?

- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
- Nachweis über die Auflösung früherer Ehen
- eigenhändig geschriebener Lebenslauf
- Heimatpass
- Nachweis über besonderen ausländerrechtlichen Status
- Staatsangehörigkeitsnachweis des Ehepartners
- Arbeitsvertrag ggf. Gewerbeanmeldung und Einkommensnachweise
- Nachweis über Alters-, Kranken- und Pflegeversicherung
- Schulbescheinigung
- Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
- Lichtbild
- Nachweis über Inlandaufenthalt

Bürgerreporter:in:

Norbert Höfs aus Schwerin (MV)

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