Die "Alltagsmaske" von Manuela Schwesig ist eine Platzpatrone!(Plazebo)

Es nur eine Frage der Zeit, bis der Deckel vom Topf fliegen wird. "Der Zorn facht den Aufruhr an wie der Wind das Feuer." (Victor Hugo)
  • Es nur eine Frage der Zeit, bis der Deckel vom Topf fliegen wird. "Der Zorn facht den Aufruhr an wie der Wind das Feuer." (Victor Hugo)
  • hochgeladen von Norbert Höfs

Für mich ist diese staatlich verordnete Gesichtsmaske nichts anderes als ein von außen gut sichtbarer Gehorsams Beweis, die Bevölkerung wird zum Gehorsam gezwungen, unter Androhung von Bußgeldern.
Wir werden schlichtweg Diszipliniert! 

Die "Alltagsmaske" von Manuela Schwesig wird vom Bundesinstitut auch Community-Maske genannt, die keinerlei Schutzwirkung hat.
 
Die Lüge ist wie ein Schneeball: Je länger man ihn wälzt, desto größer wird er.

Leute wacht auf, in diesem Land stimmt etwas nicht mehr! Informieren Sie sich selber, die Alltagsmaske ist völlig sinnlos und bietet keinen Schutz !!  

Jeder sollte in diesen Tagen, mal einiges kritisch hinterfragen, warum es so ist? Warum zwingt uns der Staat eine Gesichtsmaske auf?
Für Manuela Schwesig gilt, der Leitsatz: "Geb mir Macht und ich werde Sie euch spüren lassen." 

Frau Schwesig begründete die Pflicht, dass auch die Bürger jetzt auch beim Einkaufen eine Gesichtsschutz tragen müssen,damit, weil alle anderen Bundesländer es auch tun! 
Da spielen die Bevölkerungszahlen und die Infektionraten keine Rolle. Jeder Politiker möchte sich halt profilieren. 

Beim NDR, der sonst immer die Fahne in den Wind dreht, kommt dieses Hin-und-Her auch nicht gut an. 
Die Kommentare sind saftig und lassen kein gutes Haar an Frau Schwesig und an der Landesregierung. Außer ein paar aus der Entourage der Ministerpräsidentin die im Homeoffice arbeiten und nicht zögern die Fahne bei bei der Stange zu halten.

Aber bleiben wir bei der Verordnung der Landesregierung, dass den Bürger nun eine Mund-Nasen-Bedeckung aufgezwungen wird.
Dazu heißt es in der entsprechenden Verordnung: Verordnung zum Schutz gegen Covit19

Artikel 1 Änderungen 

1. § 2 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 wird wie folgt neu gefasst:
„1. Einhaltung von Abstandsregelungen von mindestens
1,5 Metern Abstand zu anderen Personen und ab dem
27.April 2020 Pflicht für die Beschäftigten und Kunden,
eine Mund-Nasen-Bedeckung (zum Beispiel Alltagsmaske, Schal, Tuch) zu tragen, wobei Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die wegen einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können, ausgenommen sind,

Nun was schreibt eigentlich das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zu  diesen von Ihnen als "Community Masken" bezeichneten Mund-Nasen-Bedeckung?

Hier: Hinweise des BfArM zur Verwendung von selbst hergestellten Masken (sog. „Community-Masken“), medizinischem Mund-Nasen-Schutz (MNS) sowie filtrierenden Halbmasken (FFP2 und FFP3) im Zusammenhang mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2 / Covid-19) 

Zu der Schutzwirkung derartiger einfacher "Masken" schreibt das BfArM: 
i.d.R. nicht nachgewiesen;
durch das Tragen können Geschwindigkeit des Atemstroms oder Speichel-/Schleim-Tröpfchenauswurfs reduziert werden und die Masken können das Bewusstsein für „social distancing“ sowie gesundheitsbezogenen achtsamen Umgang mit sich und anderen unterstützen

1. „Community-Masken“
„Community-Masken“ oder „DIY-Masken“ sind im weitesten Sinne Masken, die (z.B. in Eigenherstellung auf Basis von Anleitungen aus dem Internet) aus handelsüblichen Stoffen genäht und im Alltag getragen werden. Entsprechende einfache Mund-Nasen-Masken genügen in der Regel nicht den für Medizinischen Mund-Nasen-Schutz (2.) oder persönliche Schutzausrüstung wie Filtrierende Halbmasken (3.) einschlägigen Normanforderungen bzw. haben nicht die dafür gesetzlich vorgesehenen Nachweisverfahren durchlaufen. Sie dürfen nicht als Medizinprodukte oder Gegenstände persönlicher Schutzausrüstung in Verkehr gebracht und nicht mit entsprechenden Leistungen oder Schutzwirkungen ausgelobt werden.

Träger der beschriebenen „Community-Masken“ können sich nicht darauf verlassen, dass diese sie oder andere vor einer Übertragung von SARS-CoV-2 schützen, da für diese Masken keine entsprechende Schutzwirkung nachgewiesen wurde.

BfArM Schutzwirkung der Community Masken gleich soll Null 

Somit ist nachgewiesen, dass diese Masken, die von der Landesregierung in Form der Ministerpräsidentin Schwesig als Mund-Nasen-Bedeckung bezeichnet werden und in der entsprechenden Verordnung als Alltagsmaske  definiert wurden, nicht geeignet sind, in irgendeiner Form der Bevölkerung Schutz zu bieten.

Es handelt also sozusagen um in der Medizin zu bleiben, um ein Plazebo (auch Placebo)!
Dies ist ein "Scheinmedikament", das keinen Wirkstoff enthält und somit auch keine pharmakologische Wirkung entfalten kann. Plazebos werden in klinischen Studien eingesetzt, um die Wirksamkeit von Wirkstoffen oder Verfahren (die im Gegensatz zum Plazebo als Verum bezeichnet werden) zu testen.

Scheinbar will mal hier eine ganz andere Wirkung austesten und zwar in weit weit die Bevölkerung eines Landes belastbar ist.  

Der Gipfel der Frechheit ist dann aber noch die Tatsache, das Nichttragen dieser Alltagsmaske, die weder mich noch andere Schutz bietet,wie zum Beispiel;  Schal,Tuch, unter Strafe zu stellen.  

Wie lange ist die Bevölkerung eigentlich noch belastbar, wann fliegt der Deckel weg? 

Kleinen Kindern erzählt man Geschichten zum Einschlafen,
Erwachsene lesen Geschichten zum Aufwachen!

Leute wacht endlich auf, hinterfragt Sachverhalte! Lest diesen Beitrag gebt ihn weiter und wacht endlich auf ! Diese "Alltagsmasken" schützen und nützen niemanden! 

Die Politik ist auf den Corona-Zug aufgesprungen, der rasend schnell  Fahrt aufgenommen hat und weiß jetzt nicht mehr wie Sie diesen Zug stoppen kann. Denn würde Sie jetzt alle Einschränkungen plötzlich und unerwartet wieder aufheben, müsste diese Regierung ihre Fehleinschätzung zugeben. 

Nicht die Pandemie ist unser Problem, sondern diese Regierung !      
   

   

  

Bürgerreporter:in:

Norbert Höfs aus Schwerin (MV)

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