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Jobcenter Hamburg zitiert eigene Mitarbeiterin zum Gespräch, wegen Blogeintrag

Neueste Entwicklung: Der Termin am 8.März wurde ohne Nennung von Gründen abgesagt.

Der Anhörungstermin wurde auf den 8.März 10:00 Uhr verschoben, passt ja auch gut zum Frauentag!

Frau Inge Hannemann, eine tapfere und mutige Mitarbeiterin des Jobcenters Hamburg, teilt über Ihren Blog, bei Wordpress, Ihre persönliche Meinung, über die Hartz 4 Gesetzgebung mit und sieht die Umsetzung mit eigenen Augen, der Arbeitgeber nennt die Umsetzung, in der Vorladung ihrer Mitarbeiterin, VOLLZUG, und sieht sie als Vollzugsmaßnahme. Auf Grund ihrer Meinung, soll Frau Inge Hannemann scheinbar nun ein Maulkorb verpasst werden. Man darf gespannt sein, wie die Sache ausgeht. Wer den Mund in Deutschland gegen Missstände aufmacht, wird diskreditiert, der Lächerlichkeit ausgesetzt, als Deutschlands faulster Haertz4er beschimpft oder eben zum Arbeitgeber zitiert.
Freie Meinungsäußerung ist nicht nur, nicht erwünscht, sondern ausdrücklich verboten!

Hier mein Beitrag im Blog bei Frau Inge Hannemann

Sehr geehrte Frau Hannemann

Liebe Grüße aus Schwerin und viel Kraft auf Ihren weiteren Weg, gegen Amtswillkür und Sanktionen.
Trotz Ihrer Ladung zu Ihrem Arbeitgeber, bin ich mir sicher, dass Sie sich nicht verbiegen lassen werden. Wie Ihr Arbeitgeber schon richtig in der (Vor)Einladung schreibt, handelt es sich bei der Durchsetzung der SGB II Gesetze, wie hier genannt wurde, um einen (Straf)Vollzug, denn die Menschen im Leistungsbezug befinden sich in der Tat, in einer Art offenen Vollzug, mit Meldeauflagen, die man zu erfüllen hat, dazu darf man den ortsnahen Bereich nicht verlassen, ohne Genehmigung der Jobcenter. Zudem dürften die SGB II Gesetze rechtswidrig sein, die die Rechte der Bürger unseres Landes einschränken. Ab dem Jahr 1936 war es unseren jüdischen Mitbürgern auch verboten, bestimmte Plätze und Orte aufzusuchen und später bestimmte Berufe auszuüben.
Bleiben Sie wie Sie sind und geben Sie den Menschen weiterhin Hoffnung auf ein besseres gleichberechtigen Leben in Deutschland, ohne Diskriminierung, ohne Sanktionen und ständigen sinnlosen Meldeauflagen. Lassen Sie mich, diesen Beitrag mit einem Zitat von Benjamin Franklin schließen:
„Ein wahrhaft großer Mann wird weder einen Wurm zertreten noch vor dem Kaiser kriechen.“

Hier der beanstandete Beitrag von Frau Inge H.

Quelle: Soziales Tentrum Höxter

Inge Hannemann, eine engagierte, offene und kritisierende Jobcenter-Mitarbeiterin hat nun eine Vorladung zu einer Anhörung durch die Stadt Hamburg, ihrem Arbeitgeber erhalten. H. fällt durch ihren kritischen Hartz IV-Blog auf.

Ihr Ziel: das Aufdecken von Missständen und das kämpfen für Menschenwürde nach dem Grundgesetz in den Jobcentern. Mit spitzer Feder, aber auch Sachlichkeit und guten Recherchen schreibt sie über das System in diesem Amt. Sie teilt öffentlich mit, dass sie nicht gegen die Bundesagentur für Arbeit kämpft, sondern für Etwas.So für die Einhaltung der Grundgesetze innerhalb der Hartz Gesetze, für kompetente Mitarbeiter mit entsprechender Ausbildung sowie Empathie. Auch macht sie sich stark für die Abschaffung der Sanktionen und der Willkür in den Jobcentern. Sie deckt auf, sie klärt auf und sie stellt infrage. Aufgrund dessen hat sie nun eine Vorladung zur Anhörung erhalten. Insbesondere der letzte Satz veranlasst zu hinterfragen: „Über die Inhalte des Blogs und darüber, ob und wieweit Sie an diesen Inhalten in Zukunft festhalten oder davon abrücken möchte würden wir gern ein persönliches Gespräch mit Ihnen führen.“

Liegt hier ein versteckter Versuch der Einschränkung des Artikels 5 des Grundgesetzes der freien Meinungsäußerung vor?

Auch gibt zu denken, dass dieses Schreiben nur zwei Tage vor dem Termin ausgehändigt wurde. Ebenso gibt zu denken, dass der zuständige Personalrat bisher durch Passivität glänzt. Weiterhin gibt zu denken, dass sich die bisherige Begleitperson genau bis zu diesem Zeitpunkt nicht im Hause befindet.

Weitere Beiträge zu den Themen

MaulkorbSozialgesetzbuchHartz4WordpressSolidaritätInge HannemannVorladungSoziales-Zentrum-HöxterSGB IIJobcenter Hamburg

1 Kommentar

Angesichts solcher Sauereien werde sogar ich sprachlos.
Und ich schätze, solche Fälle einzeln zu kritisieren, bringt eh nichts (mehr), sondern das System muss geändert werden.

> "Zudem dürften die SGB II und SGB X Gesetze rechtwidrig, die Rechte der Bürger unseres Landes einschränken. Ab dem Jahr 1936 war es unseren jüdischen Mitbürgern auch verboten, bestimmte Plätze und Orte aufzusuchen und später bestimmte Berufe auszuüben."

Traurig aber wahr.
Und wo sind die wackeren "Antirechten" in diesem Fall?

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