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Vorsicht SDS....?

....wenn das Gefühl für die Zweckmäßigkeit und Schönheit der Hecken erst wieder erwacht ist, wird eine neue Gartenkunst anheben. (Alfred Lichtwark)

Grünpflege einmal anders !

Am 24.4.2018 gegen 8:00 Uhr rückten der SDS Stadtwirtschaftlichen Dienstleistungen mit einen Grünanlagen Kommando in die Stralsunder Straße an. 

Ziel war es einen Abschnitt der Grünanlage am Hochhaus auf Stock zu schneiden! 

Anschließend sah es zwar nicht mehr so schön vor dem Hochhaus aus, aber wenistens war der Abschnitt jetzt nicht mehr so verunkrautet und das Verkehrsraumprofil ist nicht mehr gefährdet. 

Na ja erstmal abschneiden und dann warten wir halt die Entwicklung der Stäucher ab. Und natürlich freute sich wahrscheinlich nicht nur der Hausmeister.... das keine Sträucher mehr da sind.

Abgesehen davon ist es eigentlich laut Bundesnaturschutzgesetz § 39 verboten, Hecken auf Stock zu schneiden und zwar in der Zeit vom 1. März - 30. September. In dieser Zeit sind lediglich nur Form- und Pflegeschnitte erlaubt, keinesfalls jedoch das Abschneiden oder das Auf-den-Stock-Setzen von Hecken. In keinem Fall dürfen Sie "Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund beeinträchtigen oder zerstören"

Wer als Tier oder Planze diese Tortur überstanden hat, mustte nur noch das Gebläse überleben...

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Hier meine Nachfrage an den SDS 

Sehr geehrte Frau Beger
Leider kann ich nicht beurteilen ob die Grün"pflege" der letzten Tage in der Stralsunder Strasse in 19063 Schwerin in ihre Zuständigkeit fällt.
Wenn nicht bitte ich Sie meine Anfrage an die oder den zuständigen Verantwortlichen weiterzuleiten.
Wie lautete der Auftrag für den Arbeitseinsatz in der Stralsunder Str. vor dem Hochhaus?
Sind derartige radikale Maßnahmen notwendig gewesen, zumal die Büsche schon vor einem ca. 2 Jahren schon auf Stock zurückgeschnitten wurden.
Gerade wurde in der Stadtvertretung darüber abgestimmt, dass den Bienen mehr blühende Blumen,Pflanzen und Sträucher zur Verfügung gestellt werden sollen.
Wie passt dieser Rückschnitt zu der ausgerufenen Maßnahmen der Stadt?
Gerade die Büsche die hier standen, verströmten in der Blüte einen wunderbaren Duft und wurden von Bienen und Hummeln dankbar angenommen.
Ich informiere mit dieser E-Mail gleichzeitig die Orstbeiratmitglieder für Neu Zippendorf Herrn Kirchstein und Herrn Riedel, mit der Bitte zur Klärung zum Sachverhalt.
Mit freundlichen Grüßen Norbert Höfs

Sehr geehrter Herr Hoefs,
die Sträucher auf der von Ihnen benannten Böschungsfläche wurden am April 2018 auf den Stock gesetzt. Ein vorheriger partieller Verjüngungsschnitt erfolgte im Januar 2017.
Die Flächen waren sehr stark verunkrautet. Der Rückschnitt nur einzelner Gehölze erschien hier nicht zielführend. Problematisch ist hier, dass die Gehölze beidseitig bis an den Fußweg / die Straße gepflanzt worden sind und es dann immer Beschwerden gibt, dass das Verkehrsraumprofil nicht mehr gegeben ist. Seitens des Hausmeisters des angrenzenden Gebäudes wurde die Maßnahme dagegen positiv bewertet.
Nach dem auf den Stock setzen erfolgt ein intensives Austreiben der Gehölze. So soll ein möglichst geschlossener und ansehnlicher Bestand hergestellt werden. Das Auf den Stock setzen derartiger Gehölzstreifen, mit dem Stehen lassen einzelner Überhälter, ist eine sinnvolle Methode, die unsererseits insbesondere an Böschungsbereichen seit Jahren erfolgreich angewandt wird. Sie können das u.a. an den Böschungen An der Crivitzer Chaussee betrachten, die auch abschnittsweise immer mal wieder auf den Stock gesetzt wird. Bereits im zweiten Jahr, nach dem Schnitt, blühen die Gehölze umso besser. In ihrem Fall wurde eine kleine Fläche auf den Stock gesetzt, angrenzende Blühsträucher blieben erhalten, so dass Insekten und Vögel weiterhin Lebensräume haben.
Leider werden Sträucher vielfach von nicht geschultem Personal „friseurartig“ in einer Höhe von ca. 1m „rasiert“. Dieses Vorgehen führt dazu, dass die Gehölze keine natürliche Wuchsform mehr ausbilden. Die blütenbildenden Triebe werden immer wieder zurück geschnitten, so dass kaum noch Blüten oder Früchte ausgebildet werden können. Das machen wir nicht so.
Warten Sie die Entwicklung der Sträucher ab.
Auch uns liegt uns das Wohl der Bienen und Hummeln sehr am Herzen.

Freundliche Grüße im Auftrag Nonno Schacht 
Bereichsleiter Öffentliches Grün/Friedhöfe

„Auf den Stock setzen“:
Hierbei werden die Gehölze handbreit bis etwa 20 cm über dem Boden abgesägt und treiben später wieder aus. Aus Rücksicht auf die Tierwelt sollte aber nie mehr als 1/3 einer Heckenlänge so stark zurückgeschnitten werden, da ihre Bewohner sonst mit einem Schlag heimatlos werden würden.

Diese Maßnahme darf nur in der Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar durchgeführt werden!

Das Verbot, Pflanzen zu roden und bis auf den Stock zurückzuschneiden, geht aus Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes hervor und soll dazu dienen, die Brut-, Nist- und Lebensstätten vieler Tier- und Pflanzenarten zu schützen.

Bitte beachten Sie unbedingt die gesetzlichen Regelungen: Bundesnaturschutzgesetz, § 39. Diese besagen, dass in der Zeit vom 1. März - 30. September lediglich Form- und Pflegeschnitte erlaubt sind, keinesfalls jedoch das Abschneiden oder das Auf-den-Stock-Setzen von Hecken. In keinem Fall dürfen Sie "Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund beeinträchtigen oder zerstören"

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