Schweriner Bürgerbegehren ja, aber bestimmt nicht so!

Es hat keinen Sinn, eine Lampe für eine Moschee zu stiften, wenn sie zu Hause dringend benötigt wird.
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  • Es hat keinen Sinn, eine Lampe für eine Moschee zu stiften, wenn sie zu Hause dringend benötigt wird.
  • hochgeladen von Norbert Höfs

" Wer die Wahrheit hören will, den sollte man vorher fragen, ob er     sie ertragen kann."

 (Ernst R. Hauchke)

Hätte ich fragen müssen.... ? 

Stille Nacht, heilige Nacht, alles schläft, keiner wacht.
Die Menschheit dämmert im Tiefschlaf ganz sacht,
Auf die einsamen Rufer gibt niemand mehr acht.
Schlaft in himmlischer Ruh, schlaft nur in himmlischer Ruh!


Stille Nacht

Wenn MdL´s der AfD meinen mit der Verteilung von Unterschriftenlisten auf dem Dreesch, eine Mehrheit gegen den Verkauf des Grundstücks zu erreichen, zäumen diese das Pferd von hinten auf.
Hier stellt sich auch die Frage, warum verteilt die AfD die Listen nicht werbewirksamer in den Schweriner Wohlfühloasen, Waisengärten, Schlossgarten, Neumühle oder am Ziegelsee?
Plötzlich erinnert man sich wieder an die Wählerstimmen aus den Schweriner Problemstadtteilen Neu Zippendorf und Mueßer Holz, die maßgeblich der AfD mit in den Landtag verholfen haben. Wenn es darum geht die Interessen und Vorschläge der AfD in Schwerin zu unterstützen, setzt man wieder auf die Bürger auf dem Dreesch. Das die Stadtteile gerade den Bach runter gehen, spielt dabei eine untergeordnete Stelle, die letzte noch verbliebene Post hat gerade dicht gemacht, der Fernsehturm geschlossen. Der Berliner Platz gerade für mehr als 600 000 € „saniert“ wird im neuen Jahr eine Baustelle werden. Wo war da eigentlich der Aufschrei, der von den Bürgern gewählten politischen AfD Vertreter?
Wenn wir bloß keine anderen Sorgen als den Bau einer Moschee hätten, muss man oder kann man die Sache ja mit seiner Unterschrift unterstützen.
Wobei wir beim Problem wären. Wie weltfremd sind eigentlich die Schweriner AfD Politiker, wenn Sie meinen, den Bürgern eine Unterschriftenliste mit umseitiger Erklärung zum Bürgerbegehren, in den Postkasten zu stopfen, und denken, der Bürger macht sich die Arbeit, den Brief zu frankieren und zur Post zu bringen? Es mag sich zwar überzogen anhören, aber hier gibt es Bürger, die haben nicht einmal diese 70 Cent für eine Briefmarke übrig. Und wie sieht die Alternative aus..., wer fährt mit der Liste in die Stadt, (mit was auch immer) in die Friedrichstrasse, wenn es schon einen xxtra Weihnachtsmarkt für die Armen auf dem Dreesch gibt, weil diese die Bahnfahrt nicht bezahlen können?
Kann man als Politiker nicht beim Bürger klingeln und sich beim Bürger vorstellen, ich bin ihr (möglichweise) gewählter Vertreter der Partei der AfD und um eine Unterschrift Bitten?
So lernt man seine Wähler auch mal kennen und Politik wird so greifbarer, aber Bürgernähe gehört in der Politik nur in den Wahlkampf und wird später eher zum Krampf.

Hier kann sich jeder der das Bürgerbegehren als Schweriner Bürger mit seiner Unterschrift unterstützen möchte, den Antrag runterladen. Dann mit der Post verschicken (Adresse steht auf der Liste) oder im Büro in der Friedrichstraße abgeben. 

Bürgerbegehren

Hier stellt sich auch die Frage, warum verteilt die AfD die Listen nicht in den Wohlfühloasen Waisengärten, im Schlossgarten oder am Ziegelsee?
Plötzlich erinnert man sich wieder an die Wählerstimmen aus den Schweriner Problemstadtteilen Neu Zippendorf und Mueßer Holz, die maßgeblich der AfD mit in den Landtag verholfen haben. Wenn es darum geht die Interessen und Vorschläge der AfD in Schwerin zu unterstützen, setzt man auf die Bürger auf dem Dreesch. Dass die Stadtteile gerade den Bach runter gehen, spielt eine untergeordnete Stelle, die letzte Postfiliale hat gerade dicht gemacht, der Fernsehturm geschlossen. Der Berliner Platz gerade für mehr als 600 000 € „saniert“ wird im neuen Jahr eine Baustelle werden. Wo war da eigentlich der Aufschrei der von den Bürgern gewählten politischen AfD Vertreter?
Wenn wir bloß keine anderen Sorgen als den Bau einer Moschee hätten....  
Wobei wir beim Problem wären. Wie weltfremd sind eigentlich die Schweriner AfD Politiker, wenn Sie meinen, den Bürgern eine Unterschriftenliste mit umseitiger Erklärung zum Bürgerbegehren, in den Postkasten zu stopfen, und dann denken, der Bürger macht sich die Arbeit, den Brief zu frankieren und zur Post zu bringen. Es mag sich zwar überzogen anhören, aber hier gibt es Bürger, die haben nicht einmal diese 70 Cent für eine Briefmarke übrig. Und die Alternative ohne Post, ja wer fährt mit der Liste in die Stadt, (mit was auch immer) in die Friedrichstrasse, wenn es schon einen Extra Weihnachtsmarkt für die Armen auf dem Dreesch gibt, weil diese die Bahnfahrt nicht bezahlen können?
Kann man als Politiker nicht klingeln und sich beim Bürger vorstellen, ich bin ihr (möglichweise) gewählter Vertreter der Partei der AfD und um eine Unterschrift Bitten?
So lernt man seine Wähler auch mal kennen und Politik wird so greifbarer, aber Bürgernähe gehört in der Politik nur in den Wahlkampf und wird später zum Krampf, als wenn ich zur Uroma ins Altersheim muss.

Dazu kommt in Zeiten des Datenschutzes noch das Dilemma mit den Angabe des vollen Namens mit Geburtsdatum und Anschrift, ganz rechts (wo auch sonst) auf der Liste noch die Spalte Prüfvermerk. Wer prüft hier eigentlich was?

Eine ältere Anwohnerin stelle die Frage in den Raum, was passieren würde, wenn Sie ihr Geburtsdatum nicht angeben würde? Nun eine berechtigte Frage, ganz sicher würde die Stimme nicht zählen, aber ihre Adresse, wäre den Behörden dann wenigstens schon einmal bekannt….

Unsere Zukunft sieht dann möglichweise so aus, dass bei kommenden Wahlen in vermutlich naher Zukunft auch die Wahlkabine abgeschafft wird. Dazu kommt, dass so lange gewählt wird, wird das Ergebnis stimmt.

Ich stelle mir allerdings die durchaus berechtige Frage, warum hat die Dame denn Angst ihr Geburtsdatum anzugeben? Weil die Bürger möglichweise keine Bürgerbegehren mehr mitzeichnen können, ohne vorher „ordentlich registriert“ zu werden und dann einen echten Prüfvermerk, von wem auch immer, verpasst zu bekommen.

Eine echte Alternative wären Informationsveranstaltungen zum Thema Moschee, Hintergründe und Fakten. Hier kann mal Listen auslegen und so Unterschriften sammeln und vor allem Aufklären, warum wir eine oder eben keine Moschee in Schwerin brauchen.
Was erwartet die Ungläubigen Schweriner Mitbewohner im Stadtteil Mueßer Holz, wenn die Stadt das Grundstück an den Islamischen Bund verkauft hat? Brauchen Sie dann keinen Wecker mehr, was ruft der Muezzin dann und wie oft aus luftiger Höhe vom Minarett, den Gläubigen zu, denn ein Minarett ist nicht nur das Wahrzeichen einer Moschee, es diente auch als Wachturm.
Will man in den Wohlfühloasen Schwerins, denn nicht die frohe Botschaft des Muezzin vernehmen, was ja widersprüchlich ist, wenn man Freunde an Bahnhöfen und Flughäfen mit frischen Kuchen und Luftballons empfängt, um diese dann in die Problemstadtteile der Städte, geradezu zu verbannen.
Das liegt wohl darin begründet, die bekanntlich die Toleranz mit der Entfernung zum Problem stehst zunimmt.
Wie viele Stadtvertreter wohnen eigentlich im Mueßer Holz?

Hier ein Beispiel aus Rendsburg- Konstantinopel ist gefallen ,Rendsbug auch! 

 
Am Ende wird man wieder sagen: Man hat es kommen sehen und ist doch erschüttert.

Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(Kommunalverfassung - KV M-V)Vom 13. Juli 2011*

§ 20 Bürgerentscheid, Bürgerbegehren

(1) Wichtige Entscheidungen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises können statt durch Beschluss der Gemeindevertretung durch die Bürgerinnen und Bürger selbst getroffen werden (Bürgerentscheid). Ein Bürgerentscheid oder ein Beschluss nach Absatz 5 Satz 5 kann innerhalb von zwei Jahren nur durch einen neuen Bürgerentscheid geändert oder aufgehoben werden.

(2) Ein Bürgerentscheid findet nicht statt über

1.die innere Organisation der Verwaltung,

2.die Rechtsverhältnisse der für die Gemeinde haupt- oder ehrenamtlich tätigen Personen,

3.Entscheidungen im Rahmen des gemeindlichen Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Abgabenwesens und in diesem Rahmen auch Entscheidungen über Entgelte und kommunale Betriebe,

4.Entscheidungen nach § 36 des Baugesetzbuches, die Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Bauleitplänen sowie sonstige Angelegenheiten, die im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens oder eines förmlichen Verwaltungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung oder eines abfallrechtlichen, immissionsschutzrechtlichen, wasserrechtlichen oder vergleichbaren Zulassungsverfahrens zu entscheiden sind,

5.die Beteiligung an kommunaler Zusammenarbeit,

6.Satzungen, durch die ein Anschluss- oder Benutzungszwang geregelt wird, sowie

7.Anträge, die ein gesetzwidriges Ziel verfolgen.

(3) Die Gemeindevertretung kann im Benehmen mit der Rechtsaufsichtsbehörde mit der Mehrheit aller Mitglieder die Durchführung eines Bürgerentscheides beschließen (Vertreterbegehren). Der Beschluss muss die zu entscheidende Frage enthalten und den Zeitpunkt des Bürgerentscheides bestimmen.

(4) Die Bürgerinnen und Bürger können die Durchführung eines Bürgerentscheides beantragen (Bürgerbegehren), wenn innerhalb der letzten zwei Jahre nicht bereits ein Bürgerentscheid zur gleichen Angelegenheit durchgeführt worden ist. Richtet sich der Antrag gegen einen Beschluss der Gemeindevertretung, muss er innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntgabe des Beschlusses gestellt werden, es sei denn, der Beschluss wurde noch nicht durchgeführt.

(5) Das Bürgerbegehren muss schriftlich an die Gemeindevertretung gerichtet werden und die zu entscheidende Frage, eine Begründung und einen durchführbaren Vorschlag zur Deckung der Kosten der verlangten Maßnahme enthalten. Hinsichtlich der Kostendeckung können die Bürgerinnen und Bürger Beratung durch die Gemeinde in Anspruch nehmen. Das Bürgerbegehren muss von mindestens 10 Prozent der Bürgerinnen und Bürger oder von mindestens 4 000 Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnet sein. Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens und den Zeitpunkt des Bürgerentscheides entscheidet die Gemeindevertretung unverzüglich im Benehmen mit der Rechtsaufsichtsbehörde. Der Bürgerentscheid entfällt, wenn die Gemeindevertretung oder der Hauptausschuss die Durchführung der beantragten Maßnahme beschließt.

(6) Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet. Ist die nach Satz 1 erforderliche Mehrheit nicht erreicht worden, hat die Gemeindevertretung die Angelegenheit zu entscheiden.

(7) Ein Bürgerentscheid über die Abberufung des Bürgermeisters kann nur durch einen Beschluss der Gemeindevertretung mit der Mehrheit von zwei Dritteln aller Mitglieder herbeigeführt werden. § 32 Absatz 1 Satz 1 gilt entsprechend. Der Bürgerentscheid bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der gültigen Stimmen, wobei diese Mehrheit mindestens einem Drittel der Stimmberechtigten entsprechen muss. Absatz 6 Satz 3 findet keine Anwendung. Mit dem Tag nach der Bekanntgabe des erfolgreichen Bürgerentscheides tritt der hauptamtliche Bürgermeister in den einstweiligen Ruhestand, sofern eine Wartezeit von fünf Jahren nach Maßgabe des Versorgungsrechts erfüllt wurde.

Bürgerreporter:in:

Norbert Höfs aus Schwerin (MV)

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