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Freilichtmuseum Schwerin Mueß

Das Freilichtmuseum Schwerin Mueß zeigte sich gleich zum Anfang der Veranstaltung „Wintersonnenwerke“ den Besuchern recht winterlich. Die Wintersonnenwerke 2012 vielen nun auch nicht gerade auf dem Tag genau, mit der wirklichen Wintersonnenwende 2012 zusammen, die in diesem Jahr auf den Vortag fiel, aber man muss ja nicht alles so genau nehmen, oder? Trotz des einsetzenden leichten Schneefalls war die Veranstaltung schon am Vormittag gut besucht. In verschiedenen Scheunen des Museumsdorfes haben sich die einzelnen Kunst- u. Kulturschaffenden eingerichtet, einige Stände befinden sich auch im Freien auf dem weiträumigen Gelände verteilt. Als Mitglied im Deutschen Verband der Pressejournalisten hatte ich im Vorfeld natürlich bei der Museumsleiterin gefragt ob ich Fotos von der Veranstaltung erstellen kann. Diese Genehmigung wurde mir auch freundlicherweise erteilt, zudem handelt es sich ja um eine Veranstaltung im öffentlichen Raum, die auch von der Straße aus einsehbar und somit für Fotos zugänglich ist. So begab ich mich schon frühzeitig zu den Künstlern, um diese Arbeiten der Künstler auch den Menschen zu präsentieren, die vielleicht aus den verschiedensten Gründen diesmal nicht dabei sein können. So ein Bericht ist sicher immer auch eine gute Werbung für jeden Künstler, denn Werbung kostet bekanntlich auch viel Geld und so ein Artikel eines Bürgerreporters, macht so eine Veranstaltung einer breiten Öffentlichkeit zugänglich und als Künstler bietet sich so eine gute Gelegenheit , sich einmal kostenlos zu präsentieren! Dies dachte ich eigentlich noch, als ich nun in einer der Scheunen eines meiner Fotos geschossen hatte, hörte ich plötzlich eine barsche Stimme im Kommandoton, die mir mitteilte ich solle doch in Zukunft erst einmal fragen, ob ich denn Fotos machen darf !?
Als ich nun mitteilte, dass ich schon eine Genehmigung eingeholt hätte, wurde ich dann noch von einer Dame belehrt, deren Name hier nicht erwähnenswert ist, das Sie das Recht am eigenen Bild hätte, sehr witzig weil ich die Dame ja gar nicht fotografiert habe und im Übrigen, teilte man mir mit, man hätte ohnehin eine eigene Webseite.wintersonnenwerke
Irgendwie fand ich die Argumentation schon recht merkwürdig, zumal sich die Dame mal mit dem Thema Rechtliche Rahmenbedingungen beim Fotografieren auseinandersetzen sollte, insbesondere auf öffentlichen Veranstaltungen. Bevor Sie mit Ihrer lautstarken Argumentation, die Besucher auf sich Aufmerksam macht. Aber bitte, wer nicht will, muss auch nicht mit seinen Kunstwerken zu sehen sein.
Ein Artikel über Kulturveranstaltungen hat sicher noch keinen Künstler oder Veranstalter geschadet oder die abgebildeten Kunstwerke am Verkauf gehindert. Da ist eine spätere Argumentation man könne mit Hilfe der Fotos die Kunstwerke imitieren, geradezu lächerlich, denn dann dürfte kein Künstler Werbeflyer oder eine Webseite mit seinen Kunstwerken versehen.
Aber das Thema soll jetzt hier beendet werden. Auch noch am Sonntag den 23.12.12 ist das Museumsdorf in der Zeit von 10:00-18:00 Uhr für die Besucher geöffnet und auch der Fischereihof Mueß verkauft am Sonntag noch seinen Fisch.
In diesem Sinne allen Besuchern und Händlern und Künstlern ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr.

Anmerkung:
In eigener Sache: Auch meine Frau hat im Museumsdorf an der Veranstaltung teilgenommen, im Rahmen einer fairen unvoreingenommenen Berichterstattung habe ich aber darauf verzichtet, hierüber zu berichten, weder in negativer und auch nicht in positiver Form.
Der Versuch, hier über Dritte auf mich Druck auszuüben, den hier eingestellten Artikel zu löschen, ist schlichtweg ein Versuch die Meinungs-und Pressefreiheit zu untergraben, denn die Verfassung schützt auch das Internet . Veröffentlichungen im Internet sind genauso vom Grundgesetz geschützt wie in Presse, Funk und Fernsehen. Damit muss mancher, über den dort Unangenehmes steht, leben. Das stellte unlängst ein Bundesverfassungsrichter auf einer Tagung klar.
Der Bundesverfassungsrichter Johannes Masing, in Karlsruhe zuständig für das Recht der freien Meinungsäußerung, Rundfunk- und Pressefreiheit, hält die Meinungsfreiheit im Internet für genauso stark geschützt wie in Presse, Funk und Fernsehen. Sie sei kein "Privileg von Intellektuellen" und nicht nur zum Zwecke sachlicher Wahrheitsfindung gewährleistet, sagte der Richter auf der Tagung des Studienkreises für Presserecht und Pressefreiheit in Berlin. Auch "polemische, irrationale, subjektive und unfaire" Äußerungen stünden unter dem Schutz des Grundgesetzes: "Der Ehrschutz muss nicht strenger werden, wenn Kommunikation im Internet stattfindet."
Ich bin jederzeit zu einem Gespräch bereit, aber nicht über Drittpersonen, die hier mit dem Artikel nichts zu tun haben und somit in keiner Form an diesem Beitrag mitgewirkt haben. Mein Ziel war über die Veranstaltung in positiver Form zu berichten. Wenn jemand nun Probleme mit dem Artikel hat, kann er mir seine persönliche Meinung dazu gerne mitteilen, dazu stehen diesem die üblichen Kommunikationswege offen, dabei sollte man es tunlichst unterlassen, Drittpersonen als Sprachrohr zu benutzen. Im Sinne des „Weihnachtsfrieden“ möchte ich das Thema hier beenden, denn nicht ich habe die Ursache für die Wirkung gesetzt.

  • Da passt der Schnee gerade gut
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  • Ausstellung neben dem Schulgebäude, am oberen Eingang
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  • Mit freundlicher Genehmigung
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  • Veröffentlichung im Original unerwünscht, hier gab es eigentlich schöne Lampen zu sehen.
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  • Diese Lampen möchten sich nicht verstecken und sind vielleicht noch das Weihnachtsgeschenk, was Sie gesucht haben.Sie gibt es auf dem Straußenhof in Riederfelde bei Lübz.
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  • Auch hier fanden sich wunderschöne Lampen, die zum Verkauf standen.Abbildung auch nicht erwünscht.
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  • Eingang zu einer der zahlreichen Kunsthandwerkerscheunen.
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  • Dieser Händler bat sogar um eine Aufnahme
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  • Füllfederhalter in alles Preislagen
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  • Ein wunderbaren Rot für Töpferware
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  • Herrchen freute sich über die Aufnahme
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  • Gewürzstand im leichten Schneetreiben
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  • Regen treiben auf dem Museumsgelände
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  • Dank der Einweiser klappte auch der Zugang zum Fischereihof Mueß
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  • Links im Hintergrund das Museumscafe
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  • Mitarbeiter an den Kasse im "Schneesturm"
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1 Kommentar

Die Meinungs- und Pressefreiheit

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Die Meinungsfreiheit

Die Meinungsfreiheit, wie sie der erste Satz des Artikels 5 beschreibt, ist ein Menschenrecht. Als solches steht sie auch in der "Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten", die der Europarat 1950 entworfen hat, und wurde von da aus in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union aufgenommen.

Die Meinungsfreiheit hat eine doppelte Funktion: Einerseits dient sie jedem einzelnen Menschen, seine Persönlichkeit zu entwickeln. Gleichzeitig ermöglicht sie den Meinungsaustausch im Kontakt mit anderen Menschen. Dabei ist es unwichtig, ob die Meinung sinnvoll, interessant und wertvoll ist. Jeder darf zeigen, was er denkt - ob in Bildern, einem Text oder im Gespräch.

Die Pressefreiheit

Die Pressefreiheit erlaubt jedem, journalistisch tätig zu sein und das zu tun, was dafür notwendig ist. Daher ist auch der Druck, die Verbreitung etc. von der Pressefreiheit geschützt. Der Staat darf keinen Einfluss darauf nehmen und muss vielmehr dafür sorgen, dass die Medien auch bestehen können. Wie für die Meinungs- gilt für die Pressefreiheit: Auch wenn ein Zeitungsartikel, ein Beitrag im Fernsehen o.ä. qualitativ fragwürdig ist, ist er doch erlaubt. Die Verfassung schützt ihn.

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