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Der Schweriner Zoo Besuch fällt für die Zukunft erstmal aus!

Ist das nicht Toll, da hat sich die Stadt Schwerin zusammen mit dem Zoo wieder einmal etwas tolles einfallen lassen. 
Also um das Mal auf den Punkt zu bringen, in Zeiten wo Menschenansammlungen auf Grund der Pandemie selbst in Familien möglichst klein gehalten werden sollen, sorgt die Stadt Schwerin nun zusammen mit dem Zoo dafür, das in Zukunft alle Zoobesucher an bestimmten Tagen, nämlich von Freitag - Sonntag und an Feiertagen dort dichtgedrängt zusammen kommen!! 
Aber damit noch nicht genug, jetzt kommen noch Auflagen noch dazu:  
Lesen Sie selbst: 
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Zoo Schwerin

Alle Fakten auf einen Blick:
• Zoo geöffnet: Freitags, Samstags, Sonntags und Feiertags
• Zoo geschlossen: Montags bis Donnerstags
• Ab 6 Jahren ist ein negativer Test nötig. Ein Selbsttest reicht nicht aus.
• Der Nachweis einer erfolgten 2. Impfung vor mindestens 14 Tagen ersetzt die Vorlage eines negativen Testergebnisses
• Nur die Außenbereiche sind geöffnet
• Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung besteht nur im Eingangsbereich, den Toiletten und dort, wo weniger als 2 Meter Abstand zu anderen Besuchern gehalten werden kann
• Es sind die üblichen Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten
• Wir müssen eure Daten zur Nachverfolgen erfassen (bitte nutzt die Luca-App https://luca-app.de , der QR-Code hängt am Eingang des Zoos)
• Es findet Abverkauf nur "To-Go" statt
• Die Bollerwagen bleiben zunächst in ihren Garagen
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Zudem ist die Formulierung. " Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung besteht nur im Eingangsbereich, den Toiletten und dort, wo weniger als 2 Meter Abstand zu anderen Besuchern gehalten werden kann" doch wohl falsch, denn es müsste richtig lauten  nicht gehalten werden kann. 

Wenn das keine Impflicht durch die Hintertür wird, was dann? Und natürlich, nutzt die Luca App, die Lizenz hat der Stadt immerhin 440 000 € gekostet.  

Neulich Im Zoo. "Papi, wieso guckt uns der Gorilla so böse an?" "Bleib ruhig Paulchen, wir sind erst an der Kasse

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1 Kommentar

"wo weniger als 2 Meter Abstand zu anderen Besuchern gehalten werden kann" doch wohl falsch, denn es müsste richtig lauten nicht gehalten werden kann."

Bitte richtig lesen: weniger als 2 m gehalten werden kann. Peinlich, herr Hoefs.

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