Bestehenden Kredit wegen Corona kündigen

In Zeiten der Corona-Pandemie gelten neue Richtlinien und Bestimmungen. Ausgangsbeschränkungen und Verhaltensregeln bestimmen den Alltag. Aufgrund der Schließung von Schulen, Restaurants aber auch Unternehmen, entstehen schwerwiegende wirtschaftliche Folgen.

Unternehmen, Freiberufler aber auch Privatpersonen haben zumeist einen Kredit und die monatlichen Kreditraten müssen auch bedient werden. Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit sind seit Tagen und Wochen ein viel diskutiertes Thema. Während der Corona-Krise wird wohl kaum eine Bank oder ein Kreditinstitut einen laufenden Kredit kündigen. Können die monatlichen Raten nicht mehr bedient werden, sollten Kreditnehmer rasch handeln und die persönliche Notlage dem Finanzierungsinstitut mitteilen. 

Die Welt steht still – wie können Kredite beglichen werden?

Banken, Kreditinstitute und Verbraucherschützer haben seit dem Ausbruch der Corona-Krise sehr viel zu tun. Viele haben ihren Job verloren und können die Miete, Strom, Gas, Wasser oder die monatlichen Kreditraten nicht mehr pünktlich begleichen.

Stillschweigen ist nicht nur in normalen Zeiten kein guter Ausweg bei versäumten Zahlungsfristen. Kann der Kredit nicht mehr bezahlt werden, gibt es in Deutschland viele Möglichkeiten und Varianten, welche die Kreditnehmer unbedingt nutzen sollten. Wichtig ist, sich rasch mit dem Kreditinstitut telefonisch oder schriftlich in Verbindung zu setzen. Nachfolgende Varianten werden aktuell angeboten:

• Stundung der Kreditrate
• Stundung der Kreditrate
• Aussetzung der monatlichen Raten

Bei der Stundung von einem Kredit fallen bekanntlich Kosten und Gebühren an. Zwar ist es ein guter Schritt um eine Stundung anzusuchen, jedoch entstehen dadurch noch zusätzlich Kosten. Viele Kreditinstitute bieten deshalb eine Aussetzung der Kreditrate an. Das bedeutet in der Praxis, dass die monatlichen Raten für einen vereinbarten Zeitraum nicht bezahlt werden müssen. Die Kreditlaufzeit verlängert sich dadurch. Dennoch eine gute und auch sehr sinnvolle Variante, wenn die Kreditraten nicht mehr getilgt werden können. 

Gesetzliche Regelungen in Corona-Zeiten

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass für hilfsbedürftige Menschen eine Aussetzung der Kreditraten gewährleistet werden muss. Noch bevor das Gesetz in Kraft trat, wurden bereits über 120.000 Anträge auf Aussetzung gestellt. Zins- und Tilgungszahlungen können bei Privatkrediten ausgesetzt werden.

Das Gesetz gilt ab 1. April 2020 und betrifft nicht nur Kredite. Auch bei Wasser, Telefon, Gas und Strom können Betroffene einen Antrag stellen. Besonders bei den Kreditraten welche ausgesetzt werden, gelten sehr strenge Bedingungen. Tilgungs- und Zinszahlungen können bis dato für drei Monate aufgeschoben werden. Das bedeutet für Kreditnehmer, dass eine finanzielle Erleichterung bis zumindest 30. Juni 2020 sichergestellt ist.

Bau- und Autofinanzierungen

Die Aussetzung von Kreditraten betrifft in erster Linie Privatkredite. Ob nun die Finanzierung von einem neuen Fahrzeug oder ein Baudarlehen, für diese Kredite können Kreditnehmer eine Ratenaussetzung von bis zu drei Monaten beantragen. Grund zur vorzeitigen Freude besteht jedoch nicht, denn die Zahlungen müssen auf jeden Fall nachgeholt werden.

Wichtig ist zudem, dass ein Einkommensausfall nachgewiesen werden muss. Personen die weiterhin ihrer Arbeit nachgehen können und somit das übliche monatliche Gehalt beziehen, können in der Regel keinen Ratenaufschub beantragen. Natürlich gelten auch hier wieder einige Sonderregelungen und Bestimmungen. Kreditinstitute sind in der Corona-Krise allerdings sehr hilfsbereit und werden sich jeden einzelnen Fall rasch und unbürokratisch ansehen und eine schnelle Entscheidung treffen.

Wie werden Einkommensausfälle nachgewiesen?

Das Gesetz sieht vor, dass die Gläubiger einen gewissen Spielraum haben und selbst entscheiden, welche Nachweise erbracht werden müssen. Fest steht allerdings, dass Personen die aufgrund der Corona-Pandemie auf ihr Einkommen oder auf einen Teil darauf verzichten müssen, keine Sorgen haben müssen. Laufende Kreditverträge werden in diesen Fällen keinesfalls gekündigt.

Mit den Kreditnehmern wird versucht eine einvernehmliche Lösung zu finden. Der Gesetzesbeschluss der Bundesregierung bringt für Kreditnehmer eine große Erleichterung. Je nach Kreditinstitut können die unterschiedlichsten Vereinbarungen getroffen werden. Wie eingangs und auch bereits mehrfach erwähnt, ist ein rasches Handeln der Kreditnehmer notwendig. Banken und Kreditinstitute werden die Zahlungsaufschübe nicht ohne Antrag des Kreditnehmers in die Wege leiten.

Fazit – Kreditverträge kündigen in der Corona-Krise

Finanzielle Ängste sind in diesen Tagen in vielen Haushalten keine Seltenheit. Laufende Kreditverträge werden bei Zahlungsverzug seitens der Kreditinstitute nicht gekündigt, sofern der Kreditnehmer einen Nachweis für einen Einkommensausfall vorweisen kann.

Bürgerreporter:in:

Stefan Mirsch aus Bremen

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