Landkreis verbietet Kite-Surfen auf dem Geiseltalsee – Ordnungsamt Braunsbedra erlaubt es wiederum

In der Allgemeinverfügung zur Regelung des Gemeingebrauchs auf dem südlichen Geiseltalsee des Saalekreises ist zu lesen:"… 2. Zulassung des traditionellen Surfsports - Der Surfsport im traditionellen Sinn (Surfbrett mit Segel) wird auf dem südlichen Geiseltalsee (Geltungsbereich laut anliegender Karte) mit Ausnahme der Badestellen, der Hafen, der Einlaufbauwerke sowie daran angrenzend ein Radius von 50 Metern, der Rohrichtbestände sowie die daran angrenzenden 50 Meter-Bereiche, zugelassen Das Kite-Surfen ist hiervon ausdrücklich ausgenommen".

In den Ausführungen des Ordnungsamtes Braunsbedra ist dagegen zu lesen: .. Kite-Surfen und die Verwendung von Wasserfahrzeuge jeglicher Art ist im Bereich der Badestelle sowie im Abstand von bis zu 50 m zu den Bojen untersagt. .. Dies hieße dann ja, dass das Ordnungsamt Braunsbedra das Kit-Surfen außerhalb des Bereiches der Badestelle Frankleben-Ost auf dem Geiseltalsee genauso gestattet wie die Verwendung von sonstigen Wasserfahrzeugen gegen die Anweisung des Landkreises gestattet!

Die Redaktion wird nun jeweils eine offizielle Anfrage an den Landkreis und an das Ordnungsamt Braunsbedra stellen, um den Sachverhalt prüfen und klären zu lassen.

Weitere kritische Auseinandersetzungen mit der Umsetzung des Tourismus unserer Region lesen Sie hier.

Bürgerreporter:in:

Krohn Jürgen aus Braunsbedra

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