Aufforderung zur Unterbindung der geplanten Baustellenführungen Hafen Braunsbedra

Da für den Bereich des Hafens Braunsbedra noch keine bergbauliche Freigabe erfolgte, die wurde im April 2014 bei der zweiten Teilfreigabe des Geiseltalsees ausgespart, darf dieser Bereich aus Sicherheitsgründen nicht betreten werden. Auch in der Allgemeinverfügung des Landkreises wurde der Hafenbereich ausgespart.

Nun wurde von der Stadt Braunsbedra und der GET angekündigt dort Baustellenführungen bis zu Ende der Bauarbeiten durchzuführen. Dies sogar gewerblich! Hiermit sehen wir einen Verstoß gegen das Bergbaurecht. Zudem haben Sie als Ordnungsamt ein Betreten der Baustelle am 20. August in dem amtlichen Teil des Amtsblattes als grundsätzlich verboten bezeichnet. Nun soll ein Betreten der Baustelle gegen Geld gestattet sein?

Mit der Baustellenführung fordern die Stadt Braunsbedra, insbesondere der Bürgermeister und die GET zu strafrechtlichen Vergehen, bzw. Straftaten offensichtlich bewusst auf. Auch versicherungstechnisch scheinen die Baustellenführungen in Bezug auf das noch bestehende Bergbaurecht und die Allgemeinverfügung des Landkreises nicht gewährleistet. Daher wurde das Ordnungsamt Braunsbedra aufgefordert dies sofort zu unterbinden! Nun kann man gespannt sein was passiert!

Bürgerreporter:in:

Krohn Jürgen aus Braunsbedra

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