Ärztliche Atteste zum Mund und Nasenschutz und wie der Staat damit umgeht !

BEFREIUNG VON MASKENPFLICHT

In den letzten Wochen und Monaten gibt es immer wieder Meldungen in den Medien, über Hausdurchsuchungen bei Ärzten, der Grund , Ausstellung von angeblich falschen Attesten.  

Als Begründung werden "Gefälligkeitsgutachten" genannt,wegen des Verdachts der Ausstellung und des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse im Zusammenhang mit der Verwendung von Mund-Nasen-Schutz (Masken)

Hier einige Beispiele

Durchsuchungen in Stadt und Landkreis Bamberg

Wegen Attesten zur Befreiung von der Maskenpflicht: Razzien in Bamberger Arztpraxen Zweifelhafte Corona-Atteste: Razzia in Arztpraxis

Was sagen eigentlich die Gesetze dazu das Ärzte unter Generalverdacht gestellt werden können und Praxisräume durchsucht und Krankenakten beschlagnahmt werden? 

Gerade führende ärztliche Vereinigungen finden diese Vorgehensweise als völlig normal und laufen in dieser Hinsicht mit der Regierung absolut konform. 

Es sind aber auch genau diese ärztlichen Vereinigungen , die kurz vorher noch einer telefonischen Krankschreibung zugestimmt haben. 

Ich kann mich also telefonisch Krankschreiben lassen, aber telefonisch kein Attest bekommen? Wo ist der Unterschied? 

Der Gesetzgeber und hier sogar das überarbeitete Infektionsschutzgesetz, sprechen aber davon, das ein Bürger glaubhaft versichern muss, das er keine Maske tragen kann. Zum glaubhaft versichern , kann auch zählen, das ein Bürger ein Attest vom Arzt vorweist.
Es muss aber auch ausreichen, dass der Bürger den Behörden glaubhaft versichert, keine Maske tragen zu können. Ein Beispiel; "Ich bekomme keine Luft unter der Maske!" 
Es gibt also keine konkrete Indikation, die zu einer Befreiung von der Maske führt. Es gibt alle möglichen denkbaren medizinischen und psychischen Gründe keine Maske zu tragen. 
Ob Atteste tatsächlich gekauft wurden oder gefälschte im Umlauf sind, muss in jedem Einzelfall geprüft werden. Um dies nun aber die Staatsanwaltschaften dazu berechtigtalle Ärzte unter Generalverdacht zu stellen und Krankenakten zu beschlagnahmen und Hausdurchsuchungen vorzunehmen ist eher fragwürdig. 
Fazit die Formulierung des "glaubhaft Machens" wird aber nicht näher vom Gesetzgeber definiert, sprich ein bestimmtes Mittel der Glaubhaftmachung wird aber in den Verordnungen nicht vorgeschrieben.   

Scheinbar sind Polizei und Ordnungsämter, ganz scharf darauf möglichst viele Atteste in Augenschein zu nehmen und die Ärzte ausfindig zu machen, die ja angeblich "Gefälligkeitsatteste" ausstellen, um dann bei der Überprüfung der Arztpraxen, mit dem Mittel ,Hausdurchsuchung, den nötigen Druck auf Ärzte auszuüben, damit sich diese dem System beugen. Jeder Maskenbefreite ist zwar keine potentielle Gefahr für die Mitbürger, aber ein gut sichtbarer Beweis das es auch ohne geht. 
Dazu kommt dann noch die Dummheit einiger unserer Mitbürger, die hysterisch die Maskenbefreiten anschreien; "Sie stecken mich an ! " oder ; "Setzen Sie sofort die Maske auf, der Staat hat sich was dabei gedacht!" Dummheit gibt es eben überall zu kaufen! 

Oft wird verlangt das im ärztlichen Attest eine medizinische Begründung stehen sollte oder muss, was stark zu bezweifeln ist, denn eine derartige Begründung würde Ärzte dazu zwingen, vertrauliche Patientendaten zu veröffentlichen. 
Man sollte auch nicht vergessen, das es immer noch die Patienten sind, die die Ärzte um ein Attest bitten. Wenn nun ein Patient den Arzt darum bittet , der möchte die Diagnose Corona-Wahnsinn in seinem Attest vermerken entbindet er diesen auch von der ärztlichen Schweigepflicht.

Bei würde stehen;
"So lange mir der Riesling noch gut schmeckt, bin ich auch nicht angesteckt" 

      

 

Bürgerreporter:in:

Norbert Höfs aus Schwerin (MV)

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