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Bürger-Tipp an Senioren ***Bankvollmacht****

.......Sollen Ehe-/Lebenspartner oder bislang Bevollmächtigte weiterhin übers Bankkonto verfügen können, muss das KLEINE Bankformular ***ÜBER DEN TOD HINAUS*** hinterlegt sein. ------- Ansonsten sind bis zur Testamentseröffnung bzw. bis zur Ausstellung des ERBscheins sämtliche BANKguthaben ***eingefroren***. ------- (Notarielle) Betreuungsvollmachten und (normale) Bankvollmachten enden mit Ableben. ..........................

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