Bankgewerbe, Versicherungsverein und was davon zu halten ist!

BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G.

vereint gleich beide Begriffe und wird dem schlechten Ruf beider Branchen gerecht. Auf der Homepage der BVV bezeichnet sich dieser als die tragende Säule der betrieblichen Altersversorgung für die Beschäftigten in der Bank- und Finanzdienstleistungsbranche und genau wie eine Säule verhält sich der BVV, starr, steif und unbeweglich und keine Spur von Transparenz und Offenheit oder gar Ehrlichkeit, davon hält das Unternehmen nur sehr wenig. Auf der Homepage der BVV, war noch bis vor wenigen Tagen, das Antragsverfahren zur Berufsunfähigkeitsrente für ihre Versicherungsnehmer beschrieben und die Anträge zu finden.

Auf unsere Anfrage, warum das beschriebene Verfahren auf der eigenen Homepage von der tatsächlichen Verfahrensweise so stark abweicht, verweigerte der BVV bis heute jede Stellungnahme.

In einem mir vorliegendem Fall, wandte sich eine Versicherungsnehmerin am 25.09.2013 per E-Mail zwecks Antragsstellung einer Erwerbsminderungsrente an die BVV und bat um Zusendung der Antragsformulare. Da sie keine Antwort erhielt, fragte Sie telefonisch nach und erhielt die Auskunft, dass ihre Mail als Antrag gesehen würde und man Ihr entsprechende Unterlagen zusenden würde. Da aber auch 3 Wochen später noch immer keine Unterlagen bei ihr eingegangen waren, durchsuchte sie die Homepage der BVV und fand dort den Antrag und eine Beschreibung der benötigten Antragsunterlagen, kurzerhand lud sie sich den Antrag runter, füllt ihn aus und mailte diesen mit den beschriebenen Unterlagen der BVV zu. Um sicher zu gehen, dass dieser angekommen ist, fragte sie am nachfolgenden Tag nach, ob dieser eingegangen sei und auch, warum man ihr nicht einfach mitgeteilt habe, dass die BVV die Anträge auf der Homepage bereitstelle. Aber hierauf bekam sie keine Antwort, sondern man teilte ihr mit, dass man ihr einen auf ihr Anliegen zugeschnittenen Fragebogen zusenden würde. Nach Eingang des 15 seitigen Fragebogens, kontaktierte sie den Sachbearbeiter um einige Fragen verständnishalber abzuklären, wie z.B. die Frage 22. „Was sind die Gründe für Ihr Rentenbegehren?“, der Sachbearbeiter konnte oder wollte diese aber nicht näher erläutern. Auch die Frage, warum von dem auf der Homepage der BVV beschrieben Verfahrensweise abgewichen wird und nicht der Rentenbescheid des Rentenversicherungsträgers ausreichen würde, sonder weitere Unterlagen eingefordert werden, wie z.B. die Einkommenssteuerbescheide der letzten 3 Jahre, bekam sie keine Antwort.
Offensichtlich hält es der BVV nicht für nötig Rede und Antwort zu stehen und auf Fragen ihrer Versicherungsnehmer oder unsererseits zu Antworten. Der BVV ist jedoch nicht untätig, sang und klanglos wird die Homepage geändert und das Antragsverfahren und die dazugehörigen Anträge zur Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderungsrente sind nicht mehr zu finden, dafür sieht der Versicherte nachfolgen Text:
-Zitat Anfang-
Berufsunfähigkeits- und Erwerbsminderungsrente
Haben Sie Fragen zur Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrente? Diese beantworten Ihnen unsere Spezialisten unter 030 / 896 01-551 gern. Selbstverständlich können Sie auch eine E-Mail senden an saw@bvv.de.“
-Zitat Ende-

Was der BVV allerding von der Beantwortung von Fragen hält, haben wir ja schon feststellen dürfen, inwieweit die dortigen Mitarbeiter Spezialisten für diesen Bereich sind, bleibt zumindest fraglich.
Ob diese Verhaltensweise eines Unternehmen, welches sich selbst als „die tragende Säule der betrieblichen Altersversorgung für die Beschäftigten in der Bank- und Finanzdienstleistungsbranche“ bezeichnet, würdig ist bleibt zu bezweifeln, aber wir bleiben dran und werden weiter berichten.

Bürgerreporter:in:

Bernd Wolsing aus Dortmund

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