Wahnsinn: Energiewende, nach uns die Sintflut 1Milliarde Entschädigung!

Zu erwartende Endschädigungszahlungen:etwa 1 Milliarde Euro

Um das hier mal den Lesern deutlich zu machen, bekommen die Betreiber Entschädigungen(Steuergeld !) , weil diese die Energie aus Ihren Offsshore Anlagen nicht in das Netz einspeisen können.Also ich habe eine Ware die ich nicht verkaufen kann und bekomme dafür eine Menge Geld.Ist das nicht Toll? Möglich ist dies durch Lobbyismus der Politik und der Wirtschaft.

Die Kosten für Verzögerungen beim Bau von Leitungen zu Offshore-Windparks werden nun auf alle Stromverbraucher umgelegt. So hat es das Bundeskabinett am 29. August 2012 beschlossen. Wie hoch werden nun die Kosten für die Risiken des Netzausbaus sein?
Zum derzeitigen Zeitpunkt kann man davon ausgehen, dass für das Jahr 2013 eine Haftungssumme von 1 Milliarde Euro auflaufen könnte. Davon tragen wieder einmal die Verbraucher den größten Anteil. Diese Zahlen kann man dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Dokumentenname 04GE EnWG-Novelle 2012.doc, Ersteller BMWi Stand 24.08.2012, 18.30 Uhr, Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriftenentnehmen, darin heißt es:Zitat:

„Soweit Offshore-Anlagen die zugewiesene Anbindungskapazität nicht nutzen können, weil sie selbst im Bau verzögert sind, soll die Anbindungskapazität anderen Offshore-Anlagen zur Verfügung gestellt werden können. Ist die Errichtung der Anbindungsleitung im Bau verzögert oder treten Betriebsstörungen auf, so erhalten betriebsbereite Offshore-Anlagen, die aufgrund der Nichtverfügbarkeit der Anbindungsleitung nicht einspeisen können, einen Anspruch auf Entschädigung von dem anbindungsverpflichteten Übertragungsnetzbetreiber.
Der Übertragungsnetzbetreiber kann die Kosten der Entschädigung
abhängig vom eigenen Verschuldensgrad über eine Entschädigungsumlage wälzen. Bei Fahrlässigkeit trägt der anbindungsverpflichtete Übertragungsnetzbetreiber im Kalenderjahr für den Teil der Schäden bis 200 Millionen Euro einen Selbstbehalt in Höhe von 20 Prozent, für den Teil der Schäden von 200 bis 400 Millionen Euro in Höhe von 15 Prozent,für den Teil der Schäden von 400 bis 600 Millionen Euro in Höhe von 10 Prozent und für den Teil der Schäden von 600 bis 800 Millionen Euro in Höhe von 5 Prozent. Entschädigungszahlungen für Schäden, die nicht vom anbindunsverpflichteten Übertragungsnetzbetreiber verschuldet wurden und den Teil der Schäden, die in Summe im Kalenderjahr 800 Millionen Euro übersteigen, kann der Übertragungsnetzbetreiber vollständig wälzen; bei Vorsatz ist eine Kostenwälzung ausgeschlossen. Zum Zeitpunkt des Gesetzgebungsverfahrens
zeichnen sich bereits Verzögerungen bei der Anbindung von Offshore-Anlagen
ab, die aus Gründen des Vertrauensschutzes und um die Realisierung der laufenden Projekte nicht zu gefährden, über eine Übergangsregelung von der Entschädigungsregelung erfasst werden sollen. Für die Einbeziehung sich bereits abzeichnenden Verzögerungsfälle sind Entschädigungszahlungen von etwa 1 Milliarde Euro zu erwarten.“
Herr Rösler kennt seine Zahlen nicht

Bürgerreporter:in:

Norbert Höfs aus Schwerin (MV)

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