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Freiheit für iranischen Pastor Youcef Nadarkhani

  • Auszüge aus den Strafgesetzen der Islamischen Republik Iran: http://www.igfm.de/Auszuege-aus-den-Strafgesetzen-der-Islamischen-Republik-Iran.593.0.html
  • Foto: IGFM
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Von: Daniel Holler (Internationale Gesellschaft für Menschenrechte) aus Frankfurt

An: Abgeordnete des Bundestags in Bundesweit

An die Abgeordneten des Deutschen Bundestages
Platz der Republik
10557 Berlin

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten Sie um Ihren Einsatz für Youcef Nadarkhani, der am 22. September 2010 wegen Apostasie und Evangelisation zum Tode durch den Strang verurteilt wurde. Das Urteil wurde am 22. Juli 2011 bestätigt. Pastor Nadarkhani befindet sich in Lebensgefahr. Aufgrund des internationalen Drucks wurde das Verfahren wieder aufgenommen. Nun erging der Erlass durch die Oberste Juristische Instanz im Iran, in diesem Fall für mindestens ein Jahr nichts zu unternehmen, ausser "mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln" den Pastor zur Rückkehr zum Islam zu bewegen. Dies schließt Folter ein.

Pastor Nadarkhani, geboren 1977, wurde erstmals im Dezember 2006 wegen Apostasie und Verbreitung nichtislamischer Lehren, verhaftet. Zwei Wochen später wurde er ohne Verurteilung freigelassen. Im Jahre 2009 verabschiedete das iranische Parlament ein Gesetz, das eine stärkere Förderung und Entwicklung des muslimischen Glaubens im Schulunterricht vorsieht. Dieses Gesetz gilt für alle Schulkinder, auch die christlicher Eltern. Da Nadarkhanis Söhne in den örtlichen Schulen ebenfalls von diesem Unterricht „betroffen“ waren, machte Nadarkhani von seinem Recht auf Religionsfreiheit Gebrauch und protestierte gegen diesen Beschluss. Eine Vorladung der Geheimpolizei vor das Revolutionsgericht in Rasht am 12. Oktober 2009 endete mit seiner Verhaftung. Seitdem sitzt er im Gefängnis der Geheimpolizei in Lakan, das 11 km südlich seiner Heimatstadt Rasht liegt.

Den ersten Monat im Gefängnis sowie einige Monate vor und nach seinem „Prozess“ musste Nadarkhani in Einzelhaft verbringen. Durch eine Vielzahl von Maßnahmen versuchte man ihn wieder zum „richtigen“ Glauben zurückzubringen. Unter anderem versuchte man ihn zur Einnahme von Pillen zu zwingen sowie ihn als verrückt abzustempeln, um ihn somit als krank und nicht zurechnungsfähig erklären zu können. Im Zuge einer Verurteilungs- und Einschüchterungswelle wurde auch Nadarkhani's prominenter Anwalt Mohammad Ali Dadkhah Anfang Juli 2011 zu Peitschenhieben, 9 Jahren Haft und 10-jährigem Berufsverbot als Dozent und Anwalt sowie zu einer Geldstrafe verurteilt.

Anfangs durfte Youcef Nadarkhani regelmäßig Besuch von seinem Anwalt, von seiner Familie und seinen Freunden empfangen. Besuche seines Anwalts wurden später nur noch begrenzt gestattet. Um weiter Druck auf Nadarkhani zu erzeugen, wurde am 18. Juni 2010 seine Frau Fatemah Pasadideh inhaftiert. Man brachte sie ebenfalls ins Gefängnis nach Lakan. Die zwei Kinder des Ehepaares blieben bei Verwandten. Die iranischen Behörden drohten, den Eltern das Erziehungsrecht zu entziehen und ihre Kinder einer muslimischen Familie zuzuführen. Da jedoch jeder Druck seine Wirkung verfehlte, wurde seine Frau Pasandideh ohne rechtlichen Beistand vor Gericht zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach der Verurteilung nahm sie sich einen Anwalt. Im Berufungsverfahren wurde sie am 11. Oktober 2010 nach viermonatiger Haft aus dem Gefängnis entlassen.

Am 21. und 22. September 2010 fand das Gerichtsverfahren gegen Youcef Nadarkhani statt. Am 22. September verkündete das Gericht: Hinrichtung durch den Strang. Einen schriftlichen Bescheid erhielt er zunächst nicht. Er wurde innerhalb des Gefängnisses in die Sektion für politische Gefangene verlegt und durfte weder Besuch von seiner Familie noch von seinem Anwalt erhalten. Am 13. November 2010 erhielt er schließlich das schriftliche Urteil. Das iranische Recht räumte eine 20-tägige Einspruchsfrist ein, in welcher Nadarkhani's Anwalt beim höchsten Revisionsgericht des Irans Berufung einlegte. Jedoch blieb dies ohne Erfolg. Am 28. Juni 2011 bestätigte die dritte Kammer des Obersten Gerichtshofs in Qom die Todesstrafe. Sollte die Todesstrafe ausgeführt werden, wäre Pastor Youcef Nadarkhani seit Jahren der erste Konvertit, welcher offiziell aufgrund seines christlichen Glaubens hingerichtet wurde.

Im Oktober 2011 wurden die Vorwürfe abgewandelt. Jedoch ist die Todesstrafe nicht aufgehoben worden.

Bitte helfen Sie Pastor Youcef Nadarkhani!

Begründung: Das Recht auf Religionsfreiheit schließt den Glaubenswechsel ausdrücklich mit ein. Es darf nicht sein, dass Menschen in der heutigen Welt noch immer wegen Religion, Meinungen, Lebensweisen, Ausrichtungen diskriminiert, verfolgt, inhaftiert oder gar hingerichtet werden.

Die IGFM unterstützt Menschen, die sich gewaltlos für die Verwirklichung der Menschenrechte in ihren Ländern einsetzen oder die verfolgt werden, weil sie ihre Rechte einfordern. Nach Auffassung der IGFM sind nach dem Recht auf Leben und Sicherheit der Person, die bürgerlichen Rechte wie Religions-, Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit die wichtigsten Menschenrechte. Ohne sie kann es weder Frieden noch sozialen Fortschritt geben. Die Grundlage ihrer Arbeit bildet die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948.

Im Namen aller Unterzeichner.

Frankfurt, 20.12.2011 (aktiv bis 19.06.2012)

Zur Petition:
http://openpetition.de/petition/online/freiheit-fu...

Informationen zu Menschenrechtsverletzungen in der Islamischen Republik Iran:
http://www.igfm.de/Menschenrechtsverletzungen-in-d...

Ein Beitrag zu Saudi-Arabien:
http://www.lokalkompass.de/essen-west/politik/ungl...

Ein weiterer Beitrag zum Iran:
http://www.lokalkompass.de/essen-west/politik/iran...

  • Auszüge aus den Strafgesetzen der Islamischen Republik Iran: http://www.igfm.de/Auszuege-aus-den-Strafgesetzen-der-Islamischen-Republik-Iran.593.0.html
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  • Pastor Youcef Nadarkhani
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  • Seit 1985 verabschiedet die Generalversammlung der Vereinten Nationen nahezu jährlich eine Resolution zur "Situation der Menschrechte in der Islamischen Republik Iran". Eine Verbesserung der Menschenrechtslage in der Islamischen Republik ist allerdings praktisch nicht feststellbar. Im Gegenteil: die Situation der Menschenrechte hat sich seit den Wahlen am 12. Juni 2009 noch weiter verschlechtert. Um jedoch nicht weiterhin regelmäßig von der UNO kritisiert zu werden, setzt sich der Iran mit aller Kraft dafür
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  • Jeder Punkt steht für die Anzahl der Unterschriften in einem Postleitzahlenbereich. Um so größer der Punkt ist, um so mehr Unterschriften wurden geleistet.
    Die Unterschriften in einer Stadt mit mehreren Postleitzahlen werden nicht zusammengefasst.
    Die 5 Bereiche mit den meisten Unterschriften sind extra markiert mit Postleitzahl, Ort und in Klammern der Anzahl der Unterschriften.
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8 Kommentare

Ich habe auch unterschrieben.

@KDM
danke für die schnelle Info.

Ist unterschrieben - samt Kommentar...

Übrigens will die radikal-katholische PIUS-Bruderschaft gerde das Thalia-Theater nötigen ein religionskritisches Theaterstück abzusetzen.

"Wehret den Anfängen."

Wohl wahr!

"Hälst du die Trennung in unserem Land nicht für ausreichend?"

Nein.
Gottesbezug in den Verfassungen

staatlich verordneter und vom Steuerzahler finanzierter konfessionsgebundener Religionsunterricht

jährlich Miliardensubventionierungen von Staat

Kirchensteuern und -beiträge die sogar nicht-konfessionelle Ehepartner zahlen müssen und vom Staat auf Staatskosten eingezogen werden

Kardinäle und Bischöfe die vom Staat (also auch von Nicht-Mitgliedern der Amtskirchen) bezahlt werden

DAS gibts sonst so nirgends!

Beteiligen Sie sich!

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