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AMIGO ***Neues FAMILIENPFLEGEgesetz `speist´ die Versicherungskonzerne***

..........Zum (Haftpflicht-)Versicherungsabschluss werden PflegerInnen mit dem neuen ***FAMILIENPFLEGEgesetz*** ab 01.01.2012 verpflichtet. -------WER seine ANGEHÖRIGEN pflegen will, muss die (neue) Versicherung abschliessen, erst dann kann die Familienpflegezeit beginnen. -------- Mit dieser neuen Versicherung soll der ARBEITGEBER abgesichert sein, wenn Arbeitnehmer nach Pflegezeit, nach der Pflege von Familienangehörigen ***nicht*** wieder im Unternehmen eingestellt werden. ------- SIND Pflegende ***nach*** der Pflegezeit ohne Arbeitsstätte??? ..............

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