Petition beim Deutschen Bundestag zum Migrationspakt

Stand 1.12.2018 18:30 Uhr Die Petition kann weiterhin mitgezeichnet werden.
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Es gibt Menschen, die es wagen,Menschen mundtot zu schlagen.
(Erhard Horst Bellermann)

Derzeit 97 370 Mitzeichner, möglichweise sind einige Mitzeichner schlictweg unter den Petitionstisch gefallen? 

Achtung, AKTUELLE Sachstandsmeldung !  

Petitionsforum geschlossen ! Mitzeichnung aber noch möglich ! Vereinte Nationen (UNO) - Global Compact for Migration vom 01.11.2018 Diskussion zur Petition 85565 Petitionforum wurde geschlossen. Diskussionszweig: Vorzeitige Schließung des Forums gemäß 9.3 der Richtlinie für Öffentliche Petitionen
Erstellt heute - 13:46 13:46dmin . (37)
Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer,
da das Forum zu dieser Petition während seiner Laufzeit von einer Vielzahl von Beiträgen geprägt war, die gegen die zustimmungspflichtigen Nutzungsrichtlinien verstießen und eine sachgerechte Moderation auf Grund der hohen Anzahl derartiger Beiträge nicht möglich ist, haben die Obleute des Petitionsausschusses beschlossen, das Diskussionsforum gemäß Punkt 9.3 der Richtlinie für Öffentliche Petitionen vorzeitig zu schließen. Die Petition selbst bleibt weiter in der Mitzeichnung.

Nach anfänglichen Problemen ist seit dem 1.11. 2018 jetzt doch eine Petition zum Migrationspakt im Petitionsausschuss im Bundestag anhängig.

Vereinte Nationen (UNO) - Global Compact for Migration vom 01.11.2018

Petition Nr. 85565


Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Bundesregierung dem globalen Migrationspakt (Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration) nicht beitrete, sich in der UN-Generalversammlung im September 2019 in der Abstimmung darüber der Stimme enthalte und eine Erklärung bei den Vereinten Nationen abgebe, wonach der globale Migrationspakt für Deutschland nicht bindend sei.

Begründung

Der Pakt ist nicht geeignet, Migrationsfragen zu regeln. Es ist ein Verlust deutscher Souveränität in der Einwanderungspolitik und ein Verwischen der Unterschiede zwischen legaler und illegaler Migration zu befürchten.

Die Bundesregierung soll stattdessen den Standpunkt der österreichischen Bundesregierung unterstützen, dass nämlich kein Menschenrecht auf Migration besteht und entstehen kann, sei es durch Völkergewohnheitsrecht, Soft Law oder internationale Rechtsprechung.

Zwar wird in dem Dokument zum globalen Migrationspakt einerseits versichert, die Inhalte seien nicht verpflichtend, andererseits wird mehr als 50-mal von „sich verpflichten“ oder „Verpflichtung“ gegenüber Migranten gesprochen, wodurch deutlich wird, dass durch den Migrationspakt zumindest der Einstieg in eine Selbstverpflichtung erfolgt. Wenn aber der Eindruck der Verbindlichkeit erweckt wird, fördert man eine Erwartungshaltung bei Migrationswilligen und befeuert damit die Migration an sich.

Besonders kritisch ist, dass Migranten ungeachtet ihres Migrationsstatus einen Zugang zu sozialstaatliche Leistungen bekommen sollen, der darüber hinaus diskriminierungsfrei erfolgen soll, was wohl bedeuten würde, dass selbst illegale Einwanderer einen Anspruch auf die gleichen Sozialleistungen wie Einheimische hätten. Damit würde der Handlungsspielraum der Bundesländer in der Asyl- und Migrationspolitik, die zum Teil vorrangig Sachleistungen für Migranten vorsehen, noch weiter eingeschränkt.

Anscheinend tun sich beim Unterzeichnen Probleme auf. Entweder ist der Ansturm zu groß oder möglichweise will man die Bundesregierung, die Petition klein halten.  

Bürgerreporter:in:

Norbert Höfs aus Schwerin (MV)

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