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Schützen-, Volks- und Junggesellenfest Gittelde Volkskönigsschießen

Schützen-, Volks- und Junggesellenfest Gittelde
Schießordnung für das Volkskönigsschießen

Gittelde (kip) Anlässlich des Schützenfestes 2014 in Gittelde findet das Königsschießen am Sonntag, 22. und 29. Juni, von 10 bis 12 Uhr, und im Juli am Donnerstag, 3. und 10. Juli, am Freitag, 11. Juli, jeweils von 19 bis 21 Uhr und am Sonntag, 13. Juli, von 10 bis 12 Uhr, im Schützenhaus statt. Änderungen der Schießzeiten werden vorbehalten. Lösungsschluss ist jeweils 30 Minuten vor Ende der Schießzeit. Ein Vor- und Nachschießen ist ausgeschlossen.
Am Königsschießen können alle Gittelder und Teichhütter Einwohner ab Vollendung des 18. Lebensjahrs teilnehmen. Mitglieder der Schützengesellschaft Gittelde sind am Schießwettbewerb um die Wüde des Volkskönigs ausgeschlossen.
Zum/zur Volkskönig/-in wird der Schütze oder die Schützin ausgerufen, der/die höchste Ringzahl beim Schießen auf die Königsscheiben erreicht hat. Bei Ringgleichheit wird nach der Sportordnung des DSB verfahren. In diesem Wettbewerb werden Damen und Herren zusammen gewertet.
Sportleiter Matthias Mylius erinnert daran, dass für den Volkskönig keine verpflichtenden finanziellen Belastungen entstehen. Wenn er einen ausgeben möchte, dann ist es dem ausgerufenen Volkskönig selbst überlassen.
Der Pflichtsatz besteht aus vier Schuss (4 Scheiben zu je 1 Schuss) auf KK-Ringscheiben. Es sind bis zu fünf Probeschüsse auf eine besondere Scheibe gestattet und zwar nur bis zum ersten Wertungsschuss, danach sind Probeschüsse nicht mehr zulässig.
Die vierte und somit letzte Wertungsscheibe darf nur durch den jeweiligen Standleiter und erst, wenn der Schütze den Stand verlassen hat, herangeholt und mit den anderen Scheiben zusammen abgelegt werden.
5. Die Schüsse müssen im Schießstand der Schützengesellschaft abgegeben werden; es wird bei beliebiger Standwahl stehend aufgelegt ohne Stopper geschossen. Die Auflage darf berührt werden.
Das Satzgeld beträgt 3 Euro. Die Ermittlung des Königs wird vom Vorstand der Schützengesellschaft vorgenommen. Die von diesem Vorstand festgestellten Resultate sind unanfechtbar.
Die Königsproklamationen finden am Sonntag, den 27. Juli 2014, programmgemäß im Festzelt statt. Bei Abwesenheit geht die Würde an den nächstbesten Schützen über.
Den Anordnungen des aufsichtführenden Schießsportleiters ist unbedingt Folge zu leisten. Notwendige Änderungen dieser Schießordnung werden nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vorstandes gestattet. Jeder Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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Die wertvollen Pokale und Medaillen für die künftigen Schützenmajestäten sind eingekauft.

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