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Blaulicht an einer Bahnschranke

Kurzes Protokoll an einer Bahnschranke.
Hier die Schranke in Bad Salzdetfurth.
Ich komme aus Richtung Bodenburg fahre auf der L490 und will zur A7.

17:55:48Uhr An der Bodenburger Straße (Ecke Langes Feld) ist die Schranke geschlossen. Vor mir stehen schon einige PKW.

17:57:50 Uhr Hinter mir Blaulicht, ein Rettungswagen kommt.

17:57:57 Uhr Rettungswagen und Notarzt halten kurz vor der Schranke an.

17:58:07 Uhr Rettungswagen und Notarzt entschließen sich über die gesperrte Schranke zu fahren.

17:58:12 Uhr Beide Fahrzeuge setzen auf der anderen Seite ihre Fahrt fort.
Die vor mir stehenden PKW sind mittlerweile links abgebogen und fahren durch Bad Salzdetfurth.

18:01:49 Uhr Der Metronom Zug kommt.

18:01:55 Uhr Der Metronom passiert die Straße.

18:02:10 Uhr Der Metronom ist durch, die Schranke wird geöffnet, ich setze meine Fahrt nach 7 Minuten Wartezeit über die L490 fort.

Fragen über Fragen.

  • 17:57:57 Uhr Rettungswagen und Notarzt halten kurz vor der Schranke an
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  • 17:58:07 Uhr Rettungswagen und Notarzt entschließen sich über die gesperrte Schranke zu fahren
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  • 17:58:12 Uhr Beide Fahrzeuge setzen auf der anderen Seite ihre Fahrt fort.
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  • 18:01:49 Uhr Der Metronom Zug kommt nach 7 Minuten Wartezeit
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  • 18:01:55 Uhr Der Metronom passiert die Straße
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  • 18:02:10 Uhr Der Metronom ist durch, die Schranke wird geöffnet
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8 Kommentare

Karl Heinz, sie dürfen, aber wenn es knallt, unterliegen sie den Straßenverkehrsregeln. Ein Leben gegen mehrere??? Wo liegt da die Grenze??

Hallo,
auch ich halte es für sehr riskant, die geschlossenen Schranken an einem Bahnübergang auch als Einsatzfahrzeug zu queren, auch wenn ich im Einsatz mit Sonder- und Wegerechten unterwegs bin.
Denn der Zug ist immer stärker.
Vielleicht hat es der Zustand des im Rettungswagen befindlichen Patienten die Besatzung und den Notarzt dazu bewogen, trotz einem klaren STOP die Schienen zu queren.
Auf dem Bild 2 sieht man, dass die Innenbeleuchtung des Rettungswagen eingeschaltet ist, so dass ich denke, das ein Patient transportiert wurde.

Grundsätzlich dürfen Einsatzfahrzeuge unter Sonder- und Wegerechten einige Straßenverkehrsregeln überschreiten, allerdinsg immer unter einer sehr strengen Sorgfaltspflicht.

Die Einsatzfahrt wurde vorschriftsmäßig und auf Rücksicht aller Beteiligten an den geschlossenen Bahnschranken unterbrochen.
Da an den heruntergelassenen Bahnschranken jedoch Bahnangestellte waren welche an der Anlage arbeiteten und dem Rettungsassistenten/- Sanitäter im Rettungswagen mitteilten, dass die Schrankenanlage gerade gewartet wird und das Schienenfahrzeug noch 3min. entfernt wäre entschied das Team, unter besonderer Rücksicht, die Gleise zu überfahren. (quasi auf Durchwinken der Bahnangestellten)

Blaues Blinklicht und Einsatzhorn (Sonder- und Wegerechte) könnten u.U. ein solches Vorgehen rechtfertigen - an einem Andreaskreuz überquert man ja auch Gleise unter ständiger Vor-/Rücksicht - jedoch wird das i.d.R. so nicht praktiziert!
Geschlossene Bahnschranken haben ihren Sinn und werden auch auf Einsatzfahrten nicht umfahren! - alles Andere wäre wirklich grob fahrlässig und lebensgefährlich!

Ich schließe nicht aus, dass es hier und da schwarze Schafe gibt (leider), aber in diesem Fall war das Vorgehen legitim und unter besonderer Rücksicht und Absicherung.

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