Kapitalanlagen bei Zweitwohnungssteuer steuerfrei

Keine Erhebung von Zweitwohnungssteuer bei Kapitalanlagen
Wenn ein Immobilienobjekt als Kapitalanlage dient, dann darf nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgericht dieses Objekt nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden. (BVerfG, Urteil vom 15.10.2014, Az. 9c 5.13). (kip)

Bürgerreporter:in:

Winfried Kippenberg aus Bad Grund (Harz)

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