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Verbraucherzentralen nehmen Inkassokosten unter die Lupe

Verbraucherzentralen nehmen Inkassokosten unter die Lupe
Wie hoch sind die Forderungen und wie setzen sie sich zusammen?
Göttingen, 08.03.2016. Die VBZ teilt mit: Bereits 2015 werteten die Verbraucherzentralen über 1400 Fälle zu Inkassodiensten aus und überprüften, inwieweit die gesetzlichen Informationspflichten umgesetzt wurden. Ab dem 7. März 2016 stehen in einer weiteren Untersuchung nun die Höhe und Zusammensetzung der Inkassoforderungen im Fokus.
Inkassokosten in Höhe von 80 Euro für eine Forderung von 6 Cent, ist das berechtigt? Solche und ähnliche Fälle untersuchen die Verbraucherzentralen in einer bundesweiten gemeinsamen Aktion.
Vom 7. März bis zum 30. Juni 2016 gelangen alle Inkassofälle in die Auswertung, mit denen Verbraucher sich zur Beratung an die Verbraucherzentralen wenden. Aber auch ohne Beratung können Verbraucher ihre Inkasso-Schreiben in Kopie an die Verbraucherzentrale Niedersachsen senden.
„Wir möchten uns genau die Zusammensetzung der Rechnungen ansehen und herausfinden, welche Gebühren in welcher Höhe verlangt werden“. Denn bislang gibt es noch keine klare Regelung wie hoch die Gebühren der Inkassodienste sein dürfen“, sagt Kathrin Körber von der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Klar ist nur: Inkassodienstleister dürfen nicht mehr Gebühren als Rechtsanwälte verlangen. Es scheint jedoch, dass die Inkassovergütung sich um ein Vielfaches erhöht, da weitere Kostenpositionen, wie beispielsweise Kontoführungsgebühren und unberechtigte Recherche- und Ermittlungskosten berechnet werden. Die Inkassokosten sind dabei eigentlich abhängig von der Höhe der ausstehenden Zahlung. Je höher diese ist, desto höher ist auch die Inkassorechnung. Eine Übersicht bietet die Tabelle im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Verbraucher können die Inkassoschreiben einsenden per E-Mail:
inkasso@vzniedersachsen.de, per Post: Verbraucherzentrale Niedersachsen, Inkasso-Aktion, Jüdenstraße 3, 37073 Göttingen oder online:
www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/inkasso-aktion-2016
Ratsuchende können sich auch direkt an die Verbraucherzentrale Göttingen, Jüdenstr.3 (Öffnungszeiten Mo u. Do 10-18 Uhr, Di 10-14 Uhr ) wenden.
Wie hoch sind die Forderungen und wie setzen sie sich zusammen?
Göttingen, 08.03.2016. Die VBZ teilt mit: Bereits 2015 werteten die Verbraucherzentralen über 1400 Fälle zu Inkassodiensten aus und überprüften, inwieweit die gesetzlichen Informationspflichten umgesetzt wurden. Ab dem 7. März 2016 stehen in einer weiteren Untersuchung nun die Höhe und Zusammensetzung der Inkassoforderungen im Fokus.
Inkassokosten in Höhe von 80 Euro für eine Forderung von 6 Cent, ist das berechtigt? Solche und ähnliche Fälle untersuchen die Verbraucherzentralen in einer bundesweiten gemeinsamen Aktion.
Vom 7. März bis zum 30. Juni 2016 gelangen alle Inkassofälle in die Auswertung, mit denen Verbraucher sich zur Beratung an die Verbraucherzentralen wenden. Aber auch ohne Beratung können Verbraucher ihre Inkasso-Schreiben in Kopie an die Verbraucherzentrale Niedersachsen senden.
„Wir möchten uns genau die Zusammensetzung der Rechnungen ansehen und herausfinden, welche Gebühren in welcher Höhe verlangt werden“. Denn bislang gibt es noch keine klare Regelung wie hoch die Gebühren der Inkassodienste sein dürfen“, sagt Kathrin Körber von der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Klar ist nur: Inkassodienstleister dürfen nicht mehr Gebühren als Rechtsanwälte verlangen. Es scheint jedoch, dass die Inkassovergütung sich um ein Vielfaches erhöht, da weitere Kostenpositionen, wie beispielsweise Kontoführungsgebühren und unberechtigte Recherche- und Ermittlungskosten berechnet werden. Die Inkassokosten sind dabei eigentlich abhängig von der Höhe der ausstehenden Zahlung. Je höher diese ist, desto höher ist auch die Inkassorechnung. Eine Übersicht bietet die Tabelle im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Verbraucher können die Inkassoschreiben einsenden per E-Mail:
inkasso@vzniedersachsen.de, per Post: Verbraucherzentrale Niedersachsen, Inkasso-Aktion, Jüdenstraße 3, 37073 Göttingen oder online:
www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/inkasso-aktion-2016
Ratsuchende können sich auch direkt an die Verbraucherzentrale Göttingen, Jüdenstr.3 (Öffnungszeiten Mo u. Do 10-18 Uhr, Di 10-14 Uhr ) wenden.

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