Verbraucherzentrale warnt vor unseriösen Umzugsunternehmen -

Verbraucherzentrale warnt vor unseriösen Umzugsunternehmen -
  Ärger beim Umzug vermeiden
 
Hannover/Bad Grund (ein/kip) Die Verbraucherzentrale Niedersachsen teilt mit: Umzüge sind anstrengend. Für viele kommt daher ein Umzugsunternehmen infrage. Im Fall einer Verbraucherin aus Niedersachsen sorgte das Umzugsunternehmen jedoch für zusätzlichen Stress: Am Tag des Umzugs wartete sie vergeblich auf die Spedition – auf den Anzahlungskosten blieb sie sitzen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen klärt, woran sich unseriöse Anbieter erkennen lassen und was bei der Wahl des Umzugsunternehmens zu beachten ist.
Umzugsgutliste, Umzugsdatum und Festpreis
Umzugsgutliste, Umzugsdatum und Festpreis von 1065,50 Euro – das Angebot wirkt seriös. Auch die Anzahlung von 375,50 Euro erscheint der Verbraucherin angemessen. Sie überweist und erhält eine schrifliche Bestätigung. Als ein Mitarbeiter jedoch telefonisch eine weitere Anzahlung von 240 Euro fordert, wird die Kundin misstrauisch. Ohne Anzahlung kein Lieferschein, so der Mitarbeiter. Per Mail erhält sie eine weitere Zahlungsaufforderung und schließlich ein überarbeitetes Angebot: Der Umzugstermin wird um zehn Tage nach hinten verschoben, der Preis um rund 335 Euro erhöht. Die Verbraucherin lehnt ab und verweist schriftlich auf den vertraglich festgelegten Termin. Doch auf den Umzugswagen wartet sie vergeblich. Letztlich bleibt ihr nichts anderes übrig, als Strafanzeige zu stellen.
Suchen, vergleichen, auswählen – seriöse Anbieter erkennen
„Das Misstrauen der Verbraucherin war absolut richtig. Seriöse Unternehmen verlangen in der Regel keine Anzahlung – und bestimmt keine zweite Vorauszahlung“, erklärt Tiana Preuschoff, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Um Ärger zu vermeiden, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher rechtzeitig Angebote mehrerer Unternehmen einholen. „Seriöse Anbieter kommen vorab unverbindlich und kostenfrei nach Hause, um Aufwand und Kosten zu kalkulieren“, so Preuschoff.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät, alle Teilleistungen des Umzugs abzuklären und schriftlich festzuhalten. Zudem ist es sinnvoll, einen Festpreis zu vereinbaren. So lassen sich die Preise vergleichen und entstehende Kosten einplanen. Will die Spedition keinen verbindlichen Preis nennen, suchen Betroffene besser weiter. „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich auch nicht zum Vertragsschluss drängen lassen“, sagt Preuschoff. Denn ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es hier nicht, da Anbieter zu einem vereinbarten Zeitpunkt gewisse Kapazitäten bereitstellen. Wer ein Umzugsunternehmen sucht, muss sich daher nicht unter Druck setzen lassen. Seriöse Unternehmen räumen Bedenkzeit ein und ermöglichen es, Angebote in Ruhe zu prüfen. 
Bei Fragen hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/fuer-sie-da

Bürgerreporter:in:

Winfried Kippenberg aus Bad Grund (Harz)

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