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Grundsteuerreform war Thema der Siedlergemeinschaft Gittelde

Grundsteuerreform war Thema der Siedlergemeinschaft Gittelde

Gittelde (kip) In der jüngsten Vorstandssitzung der Siedlergemeinschaft Gittelde war die Grundsteuerreform Thema. Diese Grundsteuerreform ist Thema bei rund 36 Millionen Grundstückseigentümern.
Derzeit versenden die Finanzämter erste Informationen zu dieser Reform an die Grundstückseigentümer. Mit diesen Bescheiden wird den Grundstückseigentümern mitgeteilt für welches Grundstück sie eine Feststellungserklärung abzugeben haben. Zugleich teilt das Finanzamt für jedes Grundstück das Aktenzeichen mit. Die Grundstückseigentümer haben in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 für jedes Grundstück -für jede wirtschaftliche Einheit- in elektronischer Form die Daten darzulegen. Für jedes Grundstück ist eine Feststellungserklärung abzugeben. Erklärungen auf Papier werden abgelehnt. Das Landesamt für Steuern des Landes Niedersachsen hat mit Allgemeinverfügung vom 21. März 2022 jeden Grundstückseigentümer verpflichtet, seine Daten auf elektronischen Wege beim zuständigen Finanzamt abzugeben.
Folgende Details werden vom Finanzamt erfragt: Lage des Grundstücks (Gemarkung, Flurstück), Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Grundstücks- bzw. Gebäudeart und das Baujahr des Gebäudes.
In der Bundesrepublik müssen rund 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Inzwischen wird von einer zweiten Steuererklärung gesprochen. Allgemein wird jedem Grundstückseigentümer empfohlen, zeitig mit der Bearbeitung dieser Erklärung zu beginnen. Nicht alle Daten liegen dem Eigentümer vor und müssen beim Grundbuchamt oder Katasteramt eingeholt werden. Die Feststellungserklärung müssen Daten zum Stichtag 1. Januar 2022 beinhalten.
Sollte der Grundstückseigentümer kein Schreiben vom Finanzamt wegen der großen Masse an Steuererklärungen erhalten, dann ist der Steuerpflichtige dennoch gehalten, fristgerecht seine Freistellungserklärung abzugeben.
Ab 1. Juli 2022 können über das Onilne-Elster-Verfahren die entsprechenden Erklärungen dem Finanzamt übermittelt werden, so die bisherigen Verlautbarungen.

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