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Grundsteuerreform war das Thema der Siedlergemeinschaft Grüne Tanne mit Steuerberater Markus Bruns

  • Steuerberater Markus Bruns spricht zu dem Thema "Grundsteuerreform"
  • hochgeladen von Winfried Kippenberg

Steuerberater Markus Bruns referierte auf Einladung der Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ zur Grundsteuerreform

Bad Grund (kip) Wie schon der erste Vortrag zur Grundsteuerreform war auch dieser Vortragsabend der Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ im Vereinsraum „Altes Rathaus“ in Bad Grund gut besucht. Nicht nur Mitglieder waren zu diesem Vortrag gekommen sondern auch Gäste aus Bad Grund und Nachbarorten.
Vorsitzender Jürgen Knackstädt begrüßte alle Teilnehmer und stellte den Referenten des Abends Steuerberater Markus Bruns vor, der seit Herbst letzten Jahres in Bad Grund eine Praxis hat. Der Vorsitzende wies auf die Bedeutung dieser Reform hin, die jeden Grundstückseigentümer betrifft.
Markus Bruns betonte zu Beginn seines mit Lichtbildern unterlegten Vortrag, dass er mit seinem Vortrag praktische Hinweise und Informationen zur Datenbeschaffung und zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung geben wird. Die zu erklärenden Daten müssen sich auf den 1. Januar 2022 beziehen und es hat der die Erklärung zu erstellen, der am 1. Januar 2022 Grundstückseigentümer war. Wer sich Informationen im Internet holen will, der muss darauf achten, dass er die Informationen zum niedersächsischen „Flächen-Faktor-Verfahren“ einholen muss, denn andere Bundesländer haben teilweise eine andere Regelung. Dies ist nach den Vorgaben des Bundesgesetzes zur Grundsteuerreform möglich.
Markus Bruns informierte über die Basisdaten, die teilweise mit dem Informationsschreiben des Finanzamtes dem Steuerpflichtigen mitgeteilt wurden. Nach allgemeinen Informationen zur Grundsteuerreform erläuterte der Steuerberater wie und wo die Angaben zum Grundstück zu finden sind. Dabei verwies er auf den Internetauftritt des Landes Niedersachsen https://grundsteuer-viewer.niedersachsen.de und https://lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer und . Die Daten, die das Land Niedersachsen auf diesen Internetauftritten zur Verfügung stellt, sind kostenlos. Im Grundstücksviewer werden die Flur, das Flurstück, die amtliche Fläche, der Bodenrichtwert, der durchschnittliche Richtwert der Gemeinde und der Lagefaktor ausgewiesen.
Weiter hat der Grundstückseigentümer Angaben zum Gebäude zu erklären. Dabei wird unterschieden zwischen Wohnfläche und Nutzfläche. Mit Beispielen gab Markus Bruns wertvolle Hinweise.
Weiter erläuterte er die Vorschriften zu den Nebengebäuden. Dabei sind für die Erklärung die Größen dieser Nebengebäude von Bedeutung.
Während die Lage des Grundstücks und die Daten dazu durch den Grundstücksviewer verhältnismäßig leicht ermittelt werden können, ist der Aufwand für die Gebäude weitaus größer. Dies beginnt bei älteren Grundstücken das Baujahr. Das kann der Bauakte, dem Bauantrag oder Belege zur Bauakte entnommen werden. Möglicherweise kann das zuständige Bauamt Informationen zum Baujahr geben. Im Detail erläuterte er weiter die Erfassung der Wohnfläche und die Nutzflächen -auch die in Mehrfamilienhäusern gemeinschaftlich genutzt werden. Bei der Ermittlung der Größen findet die DIN 277 und Mietverträge können herangezogen werden. Dabei betonte er, dass die Flächen gewissenhaft zu ermitteln und zu erklären sind.
Bei der Ermittlung der Nutzflächen von Garagen und sonstigen Nebengebäuden sind Freigrenzen von 50 bzw. 30 Quadratmeter zu beachten.
In der anschließenden Fragerunde wurde deutlich, dass im Detail erhebliche Schwierigkeiten auftauchen. Notfalls muss der Erklärende den Zollstock zur Hand nehmen und die Flächen ermitteln. Detailfragen zu Treppe, Flur, Toilette beispielsweise zählten dazu wie Fragen zur Anrechnung von Kellerräumen oder Räume unter dem Dach oder später ausgebauter Dachraum. Balkone, Terrassen, Wintergärten, Doppelgaragen, Ställe, Wegerechte, Gärten waren weitere Fragen an diesem Abend.
In diesem Zusammenhang berichteten einige Teilnehmer, dass bei den örtlichen Finanzämtern die Vordrucke vorrätig sind, um sich entsprechend für die online-Eingabe vorzubereiten.
Weitere Themen waren die Eingabe mit Elster, die Erledigung der Abgabe einer Erklärung durch einen Steuerberater und der damit verbundenen Kosten, die künftige Grundsteuerhöhe. Deutlich wurde, dass ein Eigentümer, der mehrere Grundstücke hat, für jedes Grundstück eine Erklärung abgeben muss. Sonderregelungen bestehen für Grundstücke, die im Eigentum mehrerer Personen stehen.
Für viele Grundstückseigentümer sind die Informationen des Landes Niedersachsen im Internet hilfreich. In Ausnahmefällen werden auch Auskünfte beim zuständigen Finanzamt erhältlich sein.

Foto
Markus Bruns referiert zur Grundsteuerreform

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