Schweinegrippe: Hinweise für Eltern nach Urlaubsreisen

Osterode a.H., 22. Juni 2009 (lko/kip) – Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt gibt vor dem Hintergrund der derzeit grassierenden Neuen Grippe bzw. Schweinegrippe Hinweise für Eltern nach Urlaubsreisen. In den letzten Monaten hat sich von Mexiko ausgehend das „Neue Grippevirus“ in viele Länder der Welt verbreitet. In Deutschland hat es zwar auch schon einzelne Übertragungen gegeben, bisher erkranken aber noch in der Mehrzahl Reiserückkehrer aus den betroffenen Regionen. Über die aktuellen Gebiete, in denen es vermehrt zu Mensch-zu-Mensch-Übertragungen gekommen ist, informiert regelmäßig das Robert-Koch-Institut (www.rki.de). Wer während der kommenden Sommerferien in Gebiete reisen möchte, in denen das „Neue Influenzavirus“ bereits weit in der dortigen Bevölkerung verbreitet ist, für den besteht somit ein erhöhtes Risiko, sich zu infizieren.

Eine Infektion mit der „Neuen Grippe“ verläuft nach bisherigen Erfahrungen eher milde; bei Personen mit Vorerkrankungen kann sie aber auch zu schwereren Verläufen führen. In der Regel treten die ersten Krankheitszeichen 1-7 Tage nach einer Ansteckung auf. Bereits einen Tag vor dem Erkrankungsbeginn bis 7 Tage (bei Kindern aber bis 10 Tage) danach können die Krankheitserreger (Grippeviren) in Rachensekreten ausgeschieden werden. Durch Niesen und Husten, aber auch durch direkten Kontakt können andere Personen angesteckt werden. Bis ein geeigneter Impfstoff zur Verhütung einer Infektion zur Verfügung steht, ist es daher wichtig, die weitere Ausbreitung der Neuen Grippe zu verhindern.

Die typischen Krankheitszeichen sind:
- plötzlich beginnendes Krankheitsgefühl,
- Fieber ≥ 38 °C oder Schüttelfrost,
- Schnupfen oder verstopfte Nase,
- Halsschmerzen,
- Husten oder Atemnot,
- Muskel-, Glieder- und/oder Kopfschmerzen.

Wer nach seiner Urlaubsreise eines oder mehrere der oben aufgeführten Krankheitszeichen feststellt, sollte folgende Handlungsempfehlungen beachten:

–Es ist sofort einen Arzt aufzusuchen, der den Erwachsenen und/oder das Kind untersuchen und gegebenenfalls behandeln kann. Der Arzt sollte vorher telefonisch auf das Anliegen hingewiesen werden, damit entsprechende Vorkehrungen getroffen werden können.

–Der Kontakt mit anderen Menschen ist, soweit möglich, zu meiden.

–Das Kind sollte keine Gemeinschaftseinrichtungen (Kindergarten, Schule, Hort, Sportverein u.a.) besuchen.

– Infizierte bleiben möglichst zu Hause und gehen nicht zur Arbeit.

–Der Mund und die Nase sollten beim Husten und Niesen mit einem Taschentuch oder den Ärmel bedeckt werden; auch ein Kind sollte darauf hingewiesen werden.

–Die Hände sind regelmäßig mit warmem Wasser und Seife für 15-20 Sekunden zu waschen, insbesondere, wenn diese mit Tröpfchen aus Mund und Nase in Kontakt gekommen sind (z.B. beim Husten oder Niesen).

–Der Arzt wird sich auch mit dem Gesundheitsamt in Verbindung setzen, das ggf. weitere Maßnahmen mit dem Erkrankten bzw. der Familie bespricht.

Auf der Internetseite www.nlga.niedersachsen.de stellt das Landesgesundheitsamt Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie Links zu weiterführenden Informationen zur Verfügung.

Für Rückfragen ist das Gesundheitsamt des Landkreises Osterode am Harz erreichbar unter Tel. 05522 960-530.

Bürgerreporter:in:

Winfried Kippenberg aus Bad Grund (Harz)

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