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Gebührenzahler verärgert über Post von der GEZ

Kreis Osterode (ein/kip) In einem Schreiben der Gebühreneinzugszentrale werden derzeit viele
Rundfunkteilnehmer aufgefordert, ihre Bankdaten zu überprüfen, diese zu
unterschreiben und an die GEZ zu schicken. Weil die GEZ versäumt hat, eine
plausible Erklärung mitzuliefern, haben sich verärgerte Verbraucher an die
Verbraucherzentrale gewandt. Hintergrund des GEZ-Schreibens ist die
Einführung eines europaweit einheitlichen Lastschriftverfahrens ab 2.
November 2009, für das eine schriftliche Bestätigung des Verbrauchers
notwendig wird. Auch wenn die Information der GEZ unvollständig ist, so
müssen Verbraucher wegen ihrer Unterschrift keine rechtlichen Nachteile
befürchten, betont die Verbraucherzentrale.
In den vergangenen Wochen lief der telefonische Beratungsservice auf
Hochtouren. Zahlreiche Verbraucher sind wegen des GEZ-Schreibens
verunsichert, zumal sie seit Jahren die Rundfunkgebühren einziehen lassen.
„Welche konkreten rechtlichen Änderungen mit der schriftlichen Bestätigung
der Einzugsermächtigung sichergestellt werden sollen ist für den Verbraucher
weder erkennbar noch nachvollziehbar“, sagt Kathrin Körber von der
Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Hintergrund des Schreibens sind europaweite gesetzliche Änderungen beim
Lastschriftverfahren. Mit Gründung der GEZ im Jahr 1976 wurden die
Rundfunkteilnehmer von der Deutschen Bundespost übernommen. Viele von ihnen
hatten schon damals ihre Rundfunkgebühren per Lastschrift einziehen lassen.
Allerdings liegen der GEZ in diesen Fällen keine schriftlichen
Einzugsermächtigungen vor. Dies betrifft auch die Rundfunkteilnehmer, deren
Daten im Rahmen des Gebühreneinzuges in den neuen Bundesländern im Jahr 1992
von der GEZ übernommen wurden. Bis zum Jahresende 2009 werden rund 13 Mio.
Teilnehmer - nach Postleitzahlbezirken sortiert – angeschrieben und
aufgefordert, die erteilte Einzugsermächtigung zu bestätigen. „Der von der
GEZ verwendete Text entspricht jedoch nicht dem Muster des Zentralen
Kreditausschusses. Es fehlen der Hinweis auf das neue Widerspruchsrecht
ebenso wie die Gläubiger-Identifikationsnummer“, kritisiert die
Rechtsexpertin. Vermutlich wird deshalb nach der tatsächlichen Umsetzung der
europäischen Richtlinie ein weiteres Schreiben folgen, um den gesetzlichen
Anforderungen gerecht zu werden. Verbraucher haben dadurch keine rechtlichen
Nachteile. „Sie sollten ihre Daten überprüfen, gegebenenfalls korrigieren
und die laufende Einzugsermächtigung bestätigen“, empfiehlt Kathrin Körber.
Den Beratungsservice gibt es landesweit unter der kostengünstigen
Telefonnummer 0551 - 2934148: montags, dienstags, freitags 10 bis 14 Uhr. Persönliche
Beratung direkt in der Beratungsstelle Göttingen, Papendiek 24 – 26, ohne
Anmeldung: montags, dienstags 10 bis 14 Uhr.
Schriftliche Anfragen an: Verbraucherzentrale Niedersachsen, Beratungsstelle
Göttingen, Frau Kathrin Körber, Papendiek 24 – 26, 37073 Göttingen oder
unter rundfunkgebuehren@vzniedersachsen.de.

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