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Gebührenpflichtige Nilges gewann Verwaltungsrechtsstreit vor dem OVG Lüneburg

Badenhausen/Osterode (kip) Vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg gewann die Gebührenpflichtige den Rechtstreit gegen den Abfallgebührenbescheid 2002 des Landkreises Osterode. Wie Horst Nilges mitteilte, hat der Landkreis Osterode nach unterlegenem Berufungsrechtsstreit die Abfallgebühren für 2002 und die seinerzeit festgesetzte Widerspruchsgebühr (der damals erhobene Widerspruch war vom Kreisausschuss des Landkreises Osteode gebührenpflichtig zurückgewiesen) zurückgezahlt. Ein Heilung der rechtswidrigen Abfallgebührensatzung und der Erlass eines Änderungsbescheids sind nicht möglich.
Wie weiter zu hören ist, sind gegen die Abfallgebührenbescheide 2009 des Landkreises Osterode rund 200 Klagen eingereicht worden.

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3 Kommentare

Schwer verständlich der Artikel ohne Hintergrudwissen.
Artet auch ein bisschen ins Behördendeutsch aus.

Hallo Herr Battermann, danke für den Hinweis. Der Gebührenpflichtige hat im Jahre 2002 einen Abfallgebührenbescheid vom Landkreis Osterode erhalten. Dagegen hat er Widerspruch eingelegt. Dieser Widerspruch wurde vom Landkreis Osterode zurückgewiesen (abgelehnt). Für die Ablehnung hat der Landkreis OHA eine Gebühr erhoben. Gegen den Ablehnungsbescheid hat der Gebührenpflichtige geklagt und erst in der II. Instanz obsiegt. Somit erhielt der Gebührenpflichtige die Abfallgebühr und die Ablehungsgebühr vom Landkreis zurück. Außerdem hat der Landkreis alle Gerichtskosten zu tragen. Eine rückwirkende Änderung der Abfallgebührensatzung bringt keinen Erfolg mehr, weil der Gebührenpflichtige bei einer Neuveranlagung in 2009 Verjährung ins Gespräch bringen würde.
Ich hoffe, dass durch meine Ergänzung mein Bericht verständlicher ist.

Na ja etwas verständlicher ist es, nur für mich nicht so relevant.
Danke trotzdem für die Info.

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