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Flohmärkte vom Sonntagsverbot ausnehmen – FDP fordert Änderung des Landesgesetzes

Flohmärkte vom Sonntagsverbot ausnehmen – FDP fordert Änderung des Landesgesetzes
 
Der Vorsitzende der niedersächsischen Freien Demokraten, Stefan Birkner, fordert eine Gesetzesänderung, um für gewerbliche Flohmärkten die Möglichkeit zu erhalten, sonntags stattzufinden. „Gewerbliche Flohmärkte sind nicht mit dem stationären Einzelhandel zu vergleichen. Sie haben schon immer vor allem an Sonntagen stattgefunden, weil die Menschen an ihrem freien Tag Zeit haben, über Flohmärkte zu schlendern und dort zu stöbern. Verbietet man Flohmärkte an Sonntagen, nimmt man ihnen ihre Existenzgrundlage und den Besuchern eine attraktive Möglichkeit, ihre Freizeit zu gestalten. Das kann nicht im Sinne der Politik sein und wir Freien Demokraten stehen dem Öffnungsverbot an Sonntagen grundsätzlich kritisch gegenüber“, so Birkner. Die bisherigen Ausnahmen vom Sonntagsöffnungsverbot hätten allesamt gute Gründe. „Bäcker dürfen Brötchen verkaufen und auch Tankstellen haben beispielsweise durchgehend geöffnet. Bei den Flohmärkten sehe ich ähnliche Voraussetzungen, daher sollten sie auch so behandelt werden“, erklärt Birkner weiter. Nach der Wahl werde die FDP umgehend einen entsprechenden Antrag in den Landtag einbringen.
Hintergrund: Nachdem das das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bereits im April dieses Jahres entschieden hatte, dass Floh- und Trödelmärkte von den Kommunen genauso behandelt werden müssten wie der Einzelhandel, droht nun zahlreichen Sonntagsflohmärkten das Aus.

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2 Kommentare

Ich hab Deinen Bericht nicht gelesen, aber ich kriege fast meine CD´s nur über den Flohmarkt. Man sollte einfach mal überprüfen, wie viele Anbieter Profis sind und wie viele Amateure. Dann abschätzen, ob sich ein Verbot überhaupt rechnet.
Bei uns in Burgdorf wird der Flohmarkt in einem riesigen Bereich mehrfach von der CDU (keine Parteienwerbung) organisiert und der Erlös von den Standeinnahmen wird an gemeinnützige Organisationen ausgeschüttet. Soll das alles wegfallen???? Sehe keinen Sinn in der Verordnung.

Soweit ich es in unserem Bereich übersehen kann, sind die Flohmärkte aus meiner Sicht Freizeitveranstaltungen von Vereinen, die den Erlös für ihre Aktivitäten verwenden. Meistens ist in der Einladung vermerkt, dass nur nicht-Kommerzielle Anbieter einen Stand bekommen. In der Bergstadt hatte ein älterer Herr von Zeit zu Zeit am Sonntag vormittags einen kleinen Flohmarkt veranstaltet. Häufig waren es Kinder, die zeitgleich mit ihren Müttern einst liebgewonnenes Spielzeug verkaufen wollten, um sich ein anderes Spielzeug kaufen zu können.
Aus meiner Sicht werden immer häufiger Gesetze erlassen, die handwerkliche Fehler beinhalten. Beispielsweise hätte man in der Verordnung aufnehmen können, dass gewerbliche Anbieter an Flohmärkten nicht teilnehmen dürfen.

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