Abfallgebührenbescheide 2009 gehen den Bürgern zu –Gebühr gegenüber Vorjahr kräftig erhöht

Osterode a.H., 20. Mai 2009 (lko/kip) Die Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2009 sind in diesen Tagen vom Landkreis Osterode am Harz versandt worden, nachdem der Kreistag am 18. Mai 2009 der Neukalkulation der Abfallgebühren 2009 zugestimmt und die Gebührensatzung beschlossen hat. Die Bescheide berücksichtigen die der Kreisverwaltung bis Ende April schriftlich gemeldeten Änderungen. Änderungsanträge, die später eingegangen sind, wurden bearbeitet, auf etlichen Grundstücken wurde bereits der gewünschte Behältertausch durchgeführt. Für diese Grundstücke, bei denen sich die Änderungsmeldung mit dem Bescheiddruck überschnitten hat, werden in Kürze entsprechende Änderungsbescheide versandt.

Der späte Bescheidversand liegt darin begründet, dass die Abfallgebühren der Jahre 2007, 2008 und auch 2009 neu zu kalkulieren waren. Das Ergebnis der erforderlich gewordenen Neukalkulation mit den mittlerweile vorliegenden tatsächlichen Ist-Kosten lautet: Die Gebühren für 2007 und 2008 hätten eigentlich höher sein müssen. Die Gebührensätze müssen daher ab 1. Juni erhöht werden, denn jetzt muss unter anderem der Preisverfall auf dem Altpapiermarkt, der mit mehreren hunderttausend Euro zu Buche schlägt, berücksichtigt werden. Deshalb sind auf den Gebührenbescheiden 2009 die Zeiträume Januar bis Mai und Juni bis Dezember getrennt ausgewiesen.

Die Abfallgebühren beziehen sich auf das Kalenderjahr, also vom 1. Januar bis 31. Dezember; fällig werden die Gebühren wie immer am 1. Juli. Unabhängig davon sind Einzahlungen von Teilbeträgen selbstverständlich schon vor dem Fälligkeitstermin möglich, aber bitte immer mit Angabe der Finanzadresse (auf dem Bescheid abgedruckt). Bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung ist es jetzt auch möglich, die Abfallgebühren vierteljährlich abbuchen zulassen.

Wer Fragen zu seinem Abfallgebührenbescheid hat, sollte berücksichtigen, dass die Angabe der Finanzadresse für die Bearbeitung von Anfragen aller Art unerlässlich ist. Wenn ein Grundstückseigentümer ein anderes Behältervolumen bestellen oder eine Änderung der Bankverbindung melden möchte, kann er dies ausschließlich schriftlich und immer unter Angabe der Finanzadresse geschehen. Bei Eigentumsübergängen sind der alte und der neue Eigentümer zur Meldung innerhalb eines Monats verpflichtet.

Die Ansprechpartnerinnen der Gebührenstelle stehen zu den auf dem Bescheid angegebenen Sprechzeiten gern zur Verfügung; es kann auch außerhalb der Sprechzeiten ein Termin vereinbart werden. Angesichts vieler Nachfragen wird um etwas Geduld gebeten.

Der Fachbereich Ordnung, Naturschutz und Abfall ist auch per Fax (05522 960-791) und per E-Mail (abfallgebuehren@landkreis-osterode.de) zu erreichen.

Bürgerreporter:in:

Winfried Kippenberg aus Bad Grund (Harz)

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