FREIE WÄHLER informieren +++ Ein erster Schritt zur Sanierung der Kommunen - Volle Umsetzung des Konnexitätsprinzips - +++ FREIE WÄHLER informieren +++

2Bilder

Eine Gesundung der kommunalen Finanzen kann nur dann erfolgen, wenn dauerhaft die Einnahmen der Kommunen wieder in Gleichklang mit den Ausgaben gebracht werden.

Dass die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben mit der Zeit immer weiter auseinander ging, hängt zu einem großen Teil an immer neuen Aufgaben, die den Kommunen durch das Land sowie den Bund zugewiesen wurde und wird.

Die Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen regelt im § 3 für die Zuweisung neuer Aufgaben, dass mit der Aufgabenübertragung zugleich die Aufbringung der hierfür notwendigen Mittel zu regeln ist. Für entstehende Mehrbelastungen ist ein entsprechender Ausgleich zu schaffen.

Der Sprachgebrauch bringt es auf die bekannte Formel: "Wer bestellt, bezahlt".

Gilt dies auch für die Gemeinden?

Zur Beantwortung dieser Frage schauen wir uns einmal die Entwicklung der kommunalen Einnahmen und Ausgaben an, die allein durch vom Landes- oder Bundesgesetzgeber verursachten neuen, auf die Kommunen übertragenen, Aufgaben entstanden sind:

Von 1980 bis 2006 sind die zusätzlichen Ausgaben für diese Aufgaben um 144 Prozent gestiegen. Über die Zuweisungen nach dem Gemeindefinanzgesetz bekamen die Kommunen jedoch lediglich 62 Prozent dieser Kosten erstattet. Leider liegen für die Jahre ab 2007 keine belastbaren Zahlen vor, es ist aber davon auszugehen, dass diese Schere zwischen neuen Ausgaben und den dafür den Kommunen zugeflossenen Einnahmen noch weiter auseinander gegangen ist.

Aktuelles Beispiel: die U-3 Betreuung, die den Kommunen erhebliche Ausgabenzuwächse beschert, ohne dass diesen auch gleich hohe Einnahmen gegenüber stehen.

Insbesondere im Bereich der sozialen Leistungen ist es zu einem vom Land und vom Bund zu verantwortenden und von den Kommunen selbst nicht steuerbaren Anstieg der Sozialausgaben gekommen. Im Jahre 2010 mussten hierfür bundesweit bereits rund 42 Mrd. € aufgebracht werden.

Trotz der augenblicklich gut laufenden Konjunktur steigen die Soziallasten derzeit um jährlich 4,5 %. Steigerungen in dieser Höhe können die Kommunen in ihren Haushalten nicht auffangen.

Die eingangs angeführte Vorschrift des § 3 Absatz 4 der Gemeindeordnung, das "Konnexitätsprinzip" (wer bestellt, bezahlt), existiert überwiegend nur auf dem Papier, nicht jedoch in der Praxis.

Der Landtag könnte hierzu jedoch eine wirklich verbindliche Kostenerstattungspflicht einführen, indem er dieses "Konnexitätsprinzip" in der Landesverfassung verankert.

Das Land hat gegenüber seinen Kommunen eine Schutzverpflichtung jedweder Neubegründung oder Ausweitung neuer kommunaler Aufgaben, die nicht nur durch das Land selbst, sondern auch durch den Bund erfolgen. Die erheblichen Soziallasten, welche die Kommunen zu tragen haben, sind ja durch den Bund verursacht.

Man wird fragen: was kann denn das Land hinsichtlich eines Bundgesetzes tun?

Das Land kann etwas, sogar sehr wirkungsvolles, tun: Im Rahmen der Föderalismusreform I wurde in das Grundgesetz die neue Vorschrift des Artikels 104a Abs. 4 aufgenommen. Danach ist das Land gefordert sicherzustellen, dass der Bundesrat jedweder Initiative auf Bundesebene, Geldleistungsverpflichtungen auf Kosten der Länder und Kommunen auszudehnen, ohne dass hierfür eine auskömmliche Finanzierung gewährleistet wird, seine Zustimmung verweigert.

Den Ländern wurde damit ein wirkungsvolles Vetorecht gegen entsprechende Bundesgesetze gegeben.

Unser Land muss dieses Recht endlich einmal auch nutzen und damit einen ersten wirkungsvollen Schritt unternehmen, seinen Kommunen nachhaltig zu helfen.

Bürgerreporter:in:

Maria-Luise Streng aus Alfter

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Folgen Sie diesem Profil als Erste/r

1 Kommentar

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.