FREIE WÄHLER informieren +++ Wieder eine Chance zur Lösung der kommunalen Finanzkrise vertan +++ FREIE WÄHLER informieren+++

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Die Landtagsfraktionen von SPD, GRÜNE und FDP haben ein Gesetz zur Weiterentwicklung des kommunalen Finanzmanagements in den Landtag eingebracht. Durch dieses „NKF-Weiterentwicklungsgesetz“ werden einige wenige Vorschriften der Gemeindeordnung geändert. Angestrebtes Ziel sei eine Entlastung der Kommunen, verbunden mit einer erhöhten Transparenz für die Räte sowie Bürgerinnen und Bürger, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Was soll mit diesem Änderungsgesetz konkret geändert werden. Die bedeutsamste Neuregelung betrifft die Grenze für den Eintritt der Haushaltssicherung einer Kommune.

Noch gilt, dass eine Kommune in die fremdbestimmende Haushaltssicherung kommt, wenn sie in ihrer Haushaltsplanung ausweist, dass sie in zwei aufeinander folgenden Jahren mehr als 5 % ihres Eigenkapitals zum buchmäßigen Ausgleich ihres Haushalts in Anspruch nehmen muss. In der Haushaltssicherung ist der Handlungsspielraum für die Räte erheblich eingeschränkt, neue freiwillige Leistungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Diese 5 %-Grenze soll auch eine disziplinierende Wirkung auf die Ausgabenfreude der Räte haben, ähnelt insoweit den aus Bundes- und Europapolitik bekannten Grenzen für die Haushaltsneuverschuldung.

Was schlagen hier nun SPD, GRÜNE und FDP konkret vor? Sie wollen diese Grenze für die jährliche folgenlose Vernichtung kommunalen Vermögens von bisher 5 % auf 10 % verdoppeln.
Konkret heißt dies, dass bislang eine Kommune mit z.B. einem Eigenkapital in Höhe von 100 Mio.€ jährlich folgenlos hiervon 5 Mio. € zum buchmäßigen Ausgleich des Haushalts verbrauchen durfte. Wenn die beabsichtigte Gesetzesänderung in Kraft ist, dürfen dann jährlich folgenlos 10 Mio. € zum buchmäßigen Haushaltsausgleich verbraucht werden.

Hilft das den Kommunen wirklich? Hermann-Josef Nöthen: „Helfen würde nur eine komplett neue Struktur der Gemeindefinanzierung, was hier geschehen soll, ist nichts anderes als ein neuer Buchungstrick, der substanziell nichts bewirkt“.

Maria-Luise Streng und Hermann-Josef Nöthen sind sich einig, dass hier wieder einmal eine Chance zu einer wirklichen Lösung der dringendsten kommunalen Finanzprobleme verpasst wurde. Streng: „ Durch diesen substanzlosen Taschenspielertrick werden alle Kommunen, die bisher mit einem jährlichen Eigenkapitalverbrauch zwischen 5 und 10 % bereits in der Haushaltssicherung waren, aus dieser wieder herauskommen. Dies wird die Landesregierung dann auch noch als großen Erfolg ihrer Reform verkaufen“.

Bemerkenswert ist für die beiden Kreistagsabgeordneten die Gesetzesbegründung für diese Verdoppelung des erlaubten jährlichen Vermögensverbrauchs. Dort heißt es:

„Zur besseren Handhabbarkeit und aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ist die Bestimmung über die Höhe der Bagatellgrenze für die vorgesehene Verringerung der allgemeinen Rücklage neu festgelegt worden“.

Damit wird deutlich, wie SPD, GRÜNE und FPD bei einer Kommune mit einem Eigenkapital von 100 Mio. € den jährlich Verbrauch von 5 Mio. € bewerten: als Bagatelle!

Mit freundlichen Grüßen

Maria-Luise Streng Hermann Josef Nöthen

Bürgerreporter:in:

Maria-Luise Streng aus Alfter

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