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Information zur Kanal-Dichtheitsprüfung

Wie bekannt, wurde die Umsetzung der Kanal-Dichtheitsprüfung bis auf weiteres ausgesetzt. Wie durch den unten abgedruckten Zeitungsartikel nun bekannt wurde, wird die Rot-Grüne Landesregierung wohl am 25.9.2012 ihr neues Konzept vorstellen (siehe Artikel).
Wir werden Sie über die weitere Entwicklung aktuell weiter zu diesem Thema informieren.

NRW: Rot-Grün will Kanal-TÜV für Hausbesitzer
Quelle: Berliner Umschau 17.9.2012
Hausbesitzer in Nordrhein-Westfalen sollen in Zukunft grundsätzlich zur regelmäßigen Überprüfung der Abwasserrohre auf ihren Privatgrundstücken verpflichtet werden. Das sieht nach Informationen der WAZ-Mediengruppe eine Verständigung über den umstrittenen "Kanal-TÜV" vor, den die Landtagsfraktionen von SPD und Grünen am 25. September beschließen wollen. Als Stichtag für die "Erstprüfpflicht" ist der 1. Januar 2026 im Gespräch.
Bis dahin sollen alle privaten Abwasserkanäle unabhängig vom Alter der Immobilien und vom Wasserverbrauch der Bewohner mindestens einmal durchleuchtet worden sein, um eine Verschmutzung des Grundwassers durch undichte Stellen zu verhindern.
Der nächste Kanal-TÜV wäre dann erst 20 Jahre später wieder fällig. In Wasserschutzgebieten sollen kürzere Fristen festgelegt werden. Da die fachmännische Untersuchung der Abwasserrohre je nach Grundstücksgröße mehr als 800 Euro kosten kann, soll es nach dem Willen von Rot-Grün eine "Sozialklausel" geben, die einkommensschwächeren Hausbesitzern den Zugang zu Förderprogrammen des Landes eröffnet. Den Plänen zufolge wird es insgesamt eine "Bringschuld der Bürger" zur selbstständig veranlassten Kanal-Untersuchung geben und keinen behördlichen Prüfkalender der Kommunen.
Rechtliche Bedenken gegen die Dichtheitsprüfung sind inzwischen ausgeräumt. Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) hat in einem Schreiben an Landesumweltminister Johannes Remmel (Grüne) ausdrücklich auf die Regelungskompetenz der Landesregierung beim Kanal-TÜV hingewiesen. Die Frage nach einer bundesweit einheitlichen Verordnung müsse er dagegen "für die absehbare Zeit mit `Nein` beantworten", schreibt Altmaier. Vom Tisch ist damit die von CDU und FDP geforderte Verdachtsprüfung, die nur bei der begründeten Annahme von Umweltschäden greifen würde. Auch die Anfang des Jahres noch von Umweltminister Remmel in Aussicht gestellten Ausnahmen für normale Einfamilienhäuser mit einem Wasserverbrauch von weniger als 200 Kubikmeter pro Jahr wird es nach dem Willen der Regierungskoalition nicht mehr geben.
In NRW sind rund 200.000 Kilometer privater Abwasserkanäle verlegt. Im Jahr 1995 wurde im Landeswassergesetz eigentlich schon eine flächendeckende Kanal-Prüfung bis spätestens 31. Dezember 2015 vorgeschrieben. Dies hat im vergangenen Jahr zu einer hitzigen politischen Debatte über den umweltpolitischen Sinn der kostspieligen Durchleuchtung von Abwasserrohren geführt. Inzwischen haben sich landesweit mehr als 63 Bürgerinitiativen mit geschätzt 300.000 Aktivisten gegen den Kanal-TÜV gebildet.

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