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FREIE WÄHLER informieren +++ FREIE WÄHLERINNEN: Die Ergebnisse des Zensus 2011 können erhebliche Auswirkungen auf die Kommunen haben +++ FREIE WÄHLER informieren

Im Jahre 2011 wurde eine Teilvolkszählung, der Zensus 2011, durchgeführt. Die Ergebnisse dieser statistischen Erhebung werden am 31. Mai 2013 der Öffentlichkeit vorgestellt.

Warum können die Ergebnisse dieser Erhebung Auswirkungen auf jede einzelne Kommune haben?

Maria-Luise Streng, Kreistagsabgeordnete des Rhein-Sieg-Kreises in NRW: Die Einwohnerzahlen sind für die Städte, Kreise und Gemeinden von erheblicher politischer, wirtschaftlicher und finanzieller Bedeutung. Dies reicht vom jeweiligen Anteil am kommunalen Finanzausgleich (Landeszuweisungen) über Zuteilungen im ÖPNV bis hin zu kommunalverfassungsrechtlichen Folgen (Stadtrechte, Anzahl der Beigeordneten, Eingruppierung der Wahlbeamten, Aufwandsentschädigung der Ratsmitglieder etc.), die an bestimmte kommunale Größenklassen anknüpfen.

Schon immer gab und gibt es zum Teil nicht unerhebliche Unterschiede der Einwohnerzahl, welche das eigene Meldeamt ermittelt, zu der Einwohnerzahl des Landesamtes für Statistik. Rechtlich maßgeblich ist jedoch ausschließlich die Zahl des Landesamtes.

Aufgrund des Zensus 2011 werden die amtlichen Einwohnerzahlen neu festgesetzt. Diese werden jedoch nicht unmittelbar, sondern erst durch den Erlass von Verwaltungsakten zur Feststellung der neuen Einwohnerzahlen wirksam.

Streng: Zuvor erhalten die Kommunen im Juni 2013 Gelegenheit zur Anhörung. Es ist kaum damit zu rechnen, dass in Anbetracht der hohen statistischen Komplexität der Zensusabwicklung überhaupt eine realistische Aussicht für die Kommunen besteht, im Rahmen einer solchen Anhörung noch Einfluss auf die endgültige Festsetzung der amtlichen Einwohnerzahlen zu nehmen.

Voraussichtlich Anfang Juli 2013 werden dann die amtlichen Einwohnerzahlen gegenüber jeder Gemeinde durch Verwaltungsakt festgesetzt. § 2 des Ausführungsgesetzes zum Zensusgesetz 2011 regelt, dass Rechtsbehelfe gegen die Bescheide keine aufschiebende Wirkung haben.

Die durch Verwaltungsakt festgesetzten Einwohnerzahlen lösen noch nicht mit ihrer Festsetzung durch Verwaltungsakt automatisch die z.Zt. gültigen Einwohnerzahlen ab. Hierzu bedarf es vielmehr noch eines weiteren gesetzlichen Rechtsetzungsaktes. Nach Aussage des Ministeriums für Inneres und Kommunales ist eine Ausführungsverordnung im Sinne von § 96 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW geplant. In dieser Verordnung wird geregelt werden, zu welchem Zeitpunkt die neuen Einwohnerzahlen in Kraft treten und damit die alten Einwohnerzahlen ablösen. Fest steht bereits jetzt, dass die neuen Einwohnerzahlen jedenfalls nicht dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2013 zugrunde gelegt werden, es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass die neuen Einwohnerzahlen bereits für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2014 angewendet werden.

Sollte die neue Einwohnerzahl unter der bisherigen amtlichen Zahl liegen, hätte dies geringere Landesmittel zur Folge, mit entsprechenden Auswirkungen auf die bereits mit dem Haushalt 2013 verabschiedete Finanzplanung für die Jahre 2014 bis 2016. Besonders betroffen könnten dann auch die bisherigen Planungen in Haushaltssicherungskonzepten bzw. Sanierungsplänen sein. (ms)

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