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Die Kreisumlage
Im Zuge der Reihe zum kommunalen Haushalt widmet sich dieser Beitrag der Landtagskandidatin der FREIEN WÄHLER Nordrhein-Westfalen Maria-Luise Streng und Dozent für Kommunalrecht Rolf Böhmer der „Kreisumlage“.

Die Kreisumlage ist für alle kreisangehörigen Kommunen der jeweils größte Ausgabenposten in ihren Haushalten. Die zunehmende Belastung durch die Kreisumlage ist mit ein Grund für die desolate Haushaltslage der Kommunen. Daher gehört auch die Kreisumlage mit zu dem Posten im Haushalt, die einer genauen Betrachtung unterzogen werden müssen.
Wofür wird die Kreisumlage gezahlt?
In der gesamten Bundesrepublik gibt es kreisfreie Städte und Kreise. Diese Organisation ist notwendig, da alle kommunalen Aufgaben erst ab einer gewissen Größe und damit auch finanziellen Leistungsfähigkeit von einer Kommune wahrgenommen werden können. Den Kreisen fällt damit die Aufgabe zu, alle Bereiche kommunaler Dienstleistungen zu organisieren und durchzuführen, für die kleine und mittlere Kommunen überfordert wären. Hier findet also gewissermaßen bereits eine „interkommunale Zusammenarbeit“ statt.
Um diese Leistungen des Kreises sicherzustellen, müssen sich Kommunen sich an der Finanzierung des Kreises durch die von ihnen zu zahlende Kreisumlage beteiligen. Die Kreise stellen mit der Erhebung der Kreisumlage ihren Haushaltsausgleich her.
Kreise und kreisfreie Städte ihrerseits müssen an die Landschaftsverbände eine Landschaftsverbandsumlage zahlen. Die Landschaftsverbände ihrerseits führen die speziellen Aufgaben für alle Kommunen durch, die selbst von Kreisen und kreisfreien Städte nicht erbracht werden können.
Über den Weg Kreisumlage beteiligen sich somit auch die kreisangehörigen Kommunen indirekt an der Landschaftsverbandsumlage.
Kreise und Landschaftsverbände müssen seit 2009 ebenso wie alle Kommunen das neue Haushaltsrecht anwenden. Dies bedeutet, dass sie ebenfalls in ihren Haushalten die nur buchmäßig dargestellten Aufwendungen für Abschreibungen und Pensionsrückstellungen erwirtschaften müssen, um ihre Haushalte auszugleichen.
Das „Neue Kommunale Finanzmanagement“ (NKF) unterscheidet zwischen dem Ergebnis- und dem Finanzhaushalt. Der Ergebnishaushalt ist der nichtzahlungswirksame Haushaltsteil, der Finanzhaushalt bildet alle tatsächlich zu leistenden Geldbewegungen ab. Maßgeblich für die Frage, ob der Haushalt ausgeglichen ist oder nicht, und damit auch für die Frage, ob eine Kommune in die Haushaltssicherung oder sogar in die Überschuldung kommt, ist allein der nichtzahlungswirksame Ergebnishaushalt.
Im Ergebnis- aber nicht im Finanzhaushalt – sind die Abschreibungen sowie Pensionsrückstellungen enthalten. Nach dem NKF erfolgt, weil garnicht nicht vorgesehen, also keine geldliche Rücklage für Abschreibungen und Pensionen.
Diese beiden nur rein buchmäßig dargestellten Aufwendungen müssen jedoch durch Erträge gedeckt werden, um den Haushalt auszugleichen. Im Falle der Landschaftsverbände sowie der Kreise erfolgt die Deckung u.a. auch durch die von den kreisangehörigen Kommunen zu zahlende Kreisumlage.
Die Kreisumlage ist jedoch ein Ausgabenposten, der in Geld zu zahlen ist. Dadurch entsteht die schon absurde Situation, dass die Kommunen in Geld für etwas zahlen, das dann vom Zahlungsempfänger nicht in Geld für den eigentlichen Zweck zurückgelegt und verwendet wird.
In der Praxis führt dies mittlerweile dazu, das bereits hoch verschuldete Kommunen ihrerseits sogar immer höhere Kontenüberziehungskredite (dies sind die sogenannten „Kassenkredite“ aufnehmen müssen, um die Kreisumlage abführen zu können. Die Kreise selbst bekommen diese Gelder auf ihr Konto und sammeln hierdurch teilweise immer höhere Kontenguthaben an – auf Kosten der Kommunen.
Exemplarisches Beispiel (das sich beliebig fortsetzen ließe):
Der Kreis Heinsberg weist in seinem Haushalt eine Steigerung seinen Kontenguthabens im Jahre 2010 in Höhe von gut 20 Mio. € auf über 40 Mio. € im Jahre 2014 aus!
Dieses System belastet die Kommunen und bedarf einer grundlegenden Korrektur.
Was wäre in Bezug auf die Abschreibungen und Pensionsrückstellungen zu tun, um diesen Fehler zu beheben.
Die Lösung ist einfach und verursacht auch keine Kosten:
Das NKF wird dahingehend geändert, dass im Ergebnisplan die Abschreibungen und Pensionsrückstellungen nicht mehr mit in die Berechnung des Haushaltsausgleiches einfließen, sondern nur noch nachrichtlich erscheinen.
Diese kleine Änderung wäre bereits eine große Hilfe für die Kommunen.

Bürgerreporter:in:

Maria-Luise Streng aus Alfter

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