myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

+++ FREIE WÄHLER kündigen nach Urteil des Bundesverfassungsgerichtes weitere Aufklärungskampagne gegen die Gefahren von ESM und Fiskalpakt an +++

Aiwanger: Wir treten weiter für solide Staatsfinanzen ein.

Nach der unter Auflagen erfolgten Zustimmung des Bundesverfassungsgerichtes zu ESM & Fiskalpakt haben sich die FREIEN WÄHLER enttäuscht, aber nicht überrascht gezeigt. Ihr Vorsitzender Hubert Aiwanger kündigte auf einer Pressekonferenz heute in München an, die Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin über die großen Gefahren einer Vergemeinschaftung der Euroschulden aufklären zu wollen – und der Eurorettungspolitik von Schwarz/Gelb/Rot/ Grün klare Alternativen entgegenzusetzen: „Wir bleiben wachsam und treten weiter für solide Staatsfinanzen ein. Die Haftung von 190 Milliarden Euro ist immens. Wir müssen über Alternativen zur Schuldenunion nachdenken, beispielsweise Parallelwährungen für Krisenländer.“

Von der Bundesregierung fordern die FREIEN WÄHLER, sie müsse bei der Ratifizierung der Verträge sicherstellen, dass die Haftung Deutschlands nicht ins Unermessliche wachse – und den Bundestag um Zustimmung bitten.“

Die FREIEN WÄHLER haben mit der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht die Hoffnung verbunden, dass die Richter ESM und Fiskalpakt mit ihrem Spruch ein klares Stoppschild entgegensetzen. Diese Hoffnung hat sich leider nicht erfüllt.

Aiwanger forderte erneut, Deutschland müsse notfalls alle Kündigungsmöglichkeiten von ESM und Fiskalpakt nach den Vorgaben der Wiener Vertragsrechtskonvention (WVK) ausschöpfen. Diese internationale Vereinbarung über das Recht von Verträgen vom 23. Mai 1969 sieht einseitige Kündigungsmöglichkeiten für Verträge vor, wenn beispielsweise erhebliche Vertragsverletzungen durch andere Vertragsparteien erfolgen (Art. 60 WVK). Eine solche Vertragsverletzung würde vorliegen, wenn sich Krisenländer nicht an Sparauflagen halten, für die sie aber im Gegenzug Rettungsmittel zugesagt bekommen haben.
Quelle: Bundesvereinigung

Weitere Beiträge zu den Themen

Hubert AiwangerFUW RSKMaria-Luise StrengFreie Wähler

Kommentare

Beteiligen Sie sich!

Es gibt noch keine Kommentare. Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite